Das Umweltamt informiert: Hornissen – Friedliche Riesen

Eines der größten und beeindruckendsten Insekten wirkt auf viele Menschen beängstigend: Hornissen. Nasskaltes Wetter schadet den Tieren. Da der Sommer bislang warm und trocken ist, kann mit zahlreichen Völkern gerechnet werden. 

Das braune, an Pappmasche erinnernde Nest unterscheidet sich deutlich von grauen Wespennestern und kann beachtliche Größen von mehr als einem halben Meter Länge erreichen. Das Nest kann z.B. frei im Dachboden unter den Schindeln hängen oder aber im Endstadium ganze Rollladen- oder Dachkästen ausfüllen.

Während Wespen gern am Esstisch auftauchen und lästig werden können, sind Hornissen nur an Insekten und Pflanzensäften interessiert. Sie erjagen alles, was sie erbeuten können, von kleinen Stechinsekten bis zur Libelle, um damit ihre Brut zu füttern.

Ungefährlicher als vermutet

Hornissen sind weitaus ungefährlicher, als viele glauben. Ihr Stich schmerzt zwar, ist aber nicht gefährlicher als ein gewöhnlicher Wespenstich – Insektenallergiker ausgenommen. Am Nest sollte ein Sicherheitsabstand von etwa drei Metern respektiert werden. Hastige Bewegungen, laute Geräusche oder starke Gerüche sollten vermieden werden. Auch sind die Flugwege freizuhalten. Unter den Voraussetzungen können Hornissennester ohne Probleme auch in Gartenhütten, Werkzeugschuppen oder auf Dachböden verbleiben. Um die teils doch recht erheblichen Beutereste (z.B. Chitinteile) und Ausscheidungen aufzufangen, empfiehlt sich bei frei hängenden Nestern in Gebäuden, einen Eimer darunter zu stellen. 

Hornissen schlafen fast nie, sondern fallen lediglich bis zu 25 Mal pro Nacht für eine halbe Minute in eine Art Tiefschlaf. Daher fliegen sie auch nachts und werden durch Licht angelockt. An Fenstern oder Türen sollte dann stabile Fliegengaze angebracht werden. Eingeflogene Tiere können einfach und unproblematisch mit einem Glas gefangen und hinausgebracht werden.

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Zumeist stirbt das ganz Volk bereits ab Ende September ab, spätestens mit den ersten Frösten. Nur befruchtete Jungköniginnen fliegen aus und suchen sich außerhalb des Nests ein Überwinterungsquartier, um im nächsten Frühjahr ein neues Volk aufzubauen. Die alten Nester sind dann funktionslos und dürfen ohne Weiteres entfernt werden.

Artenschutz beachten

Allerdings sind die Hornissen selbst artenschutzrechtlich auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Auch ihre Nester dürfen während der Besiedelung nur mit einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung oder Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt oder bekämpft werden. Eine ebenfalls genehmigungspflichtige Umsiedlung erfordert hohen Aufwand und ist nur durch ausgebildetes und erfahrenes Personal möglich.

Ansprechpartner

Im Wartburgkreis steht seit nun bereits seit 13 Jahren neben der Naturschutzbehörde im Umweltamt Wolfgang Bader aus Bad Salzungen / Ortsteil Waldfisch, als ehrenamtlicher Hornissenfachberater, zur Verfügung. Er wurde entsprechend geschult und steht bei Fragen und Problemen zu Hornissen in Zusammenarbeit mit der Behörde gern zur Verfügung. Er ist über die gemeinsame Feuerwehr-Leitstelle des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach unter der Tel.: 03691/722-0 sowie in Waldfisch unter Tel.: 03695 / 84210 zu erreichen. In den letzten Jahren erhält er tatkräftige Unterstützung durch Sven Ißleib, ebenfalls aus Waldfisch.

Die Untere Naturschutzbehörde des Wartburgkreises steht unter Tel.: 03695 / 61-6702 (Andreas Heck) bzw. / 61-6701 (Sekretariat) gern beratend zur Verfügung.

Foto: Blick in ein Hornissennest / Foto J. Zippel
Foto: Hornissenjungkönigin / Foto J. Zippel

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