Schwalben an Gebäuden: Nester sind ganzjährig geschützt

Das Umweltamt informiert: Im Frühjahr kehren die Schwalben aus ihren Winterquartieren in Afrika auch in den Wartburgkreis zurück. Nach langen und kräftezehrenden Flügen von mehr als tausend Kilometern Länge brauchen sie ausreichend Insektennahrung. Dazu gehören auch solche Stechinsekten, die für den Menschen lästig sind. Dennoch fangen die Schwalben zumeist recht zügig mit dem Nestbau an oder besetzten Nester aus dem Vorjahr.

Während die Rauchschwalben in Ställen, Scheunen und in anderen zugänglichen Gebäuden ihre halb offenen Nestschalen bauen, nisten Mehlschwalben von außen an Gebäudefassaden unter Dachvorsprüngen. Die gerade einmal 20 g schweren Tiere leisten auch nach Ihrem langen Zug Enormes: Sie sammeln in hunderten von Anflügen mit ihren kleinen Schnäbeln Schlamm, den sie so geschickt mit Speichel versetzen und an die Fassade kleben, dass am Ende in nur wenigen Tagen ein geschlossenes Nest mit Einflugloch entsteht. Das Bauwerk muss zuverlässig die Last der Jungen und der Elterntiere tragen können. Dafür muss aber ausreichend Schlamm mit den richtigen Eigenschaften verfügbar sein. Das wird den Schwalben in Trockenphasen und durch Versiegelungen und Befestigungen der Bodenoberfläche zunehmend zum Problem. Um geeignete Schlammpfützen zu finden, müssen Sie in der heutigen Zeit oft weit fliegen. Die Fassade muss so rau sein, dass der Schlamm an der Wand hält, und einen ausreichenden Dachvorsprung haben.

Spätestens nach dem Schlupf der Jungen gibt es durch den Kot der Nestlinge mitunter Probleme wegen der Verschmutzung der Hausfassaden. Hiergegen hilft das Anbringen sog. Kotbrettchen oder Kotbleche, die den Kot auffangen und so die Fassade schützen. Auch „Klebelösungen“ mit Kunststoffbrettchen sind möglich, die in Fassadenfarbe gestrichen werden können und so recht unauffällig sind. Die Bretter sind mindestens einen halben Meter oder mehr (je nach Dachvorsprung) unterhalb der Nester zu montieren, da der freie Anflug von unten für die Schwalben gewährleistet sein muss und die Vögel ansonsten darunter neu bauen. Einfach Bretter unterhalb der Dachsparren anzunageln, löst daher das Problem nicht.

Mehl- und Rauchschwalben sind besonders geschützt. Da die Vögel ihre Nester in der Regel jährlich wiederkehrend nutzen, sind auch ihre Nester als Fortpflanzungs- und Ruhestätten ganzjährig geschützt und dürfen nicht entfernt werden, auch nicht im Winterhalbjahr.

Schwalbenabwehr oder die Nestentfernung, z.B. bei Fassadenrenovierungen, bedürfen der Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt. Unzulässig ist auch das Anbringen von Baustellen- oder Aluminiumbändern, Netzen, Metallspikes oder anderen Abwehrmöglichkeiten, wenn die Fassade bereits von den Vögeln besiedelt war. Die Naturschutzbehörde ist um unproblematische und unbürokratische Lösungen bemüht, die sich zumeist finden lassen: so können Kunstnester an unkritischen Stellen abseits von Fenstern und Türen angebracht und die Kolonie ggf. so verlagert werden.

Die halboffenen Napfnester für Rauchschwalben sowie die geschlossenen Nester mit Einflugloch für Mehlschwalben gibt es in Holzbetonausführung mittlerweile in vielen Bau- und Landmärkten, natürlich auch über das Internet, zumeist bereits ab einem Preis von 20 – 25 Euro pro Nestpaar. Gehen große Nistplätze von Mehlschwalben verloren, z.B. durch den Abriss alter Gebäude, können bzw. müssen als Ausgleich Schwalbenhäuser errichtet werden. Solche stehen im Wartburgkreis mittlerweile etwa in Unterbreizbach, Schweina, Unterrohn, Kaiseroda und Wenigenlupnitz. Das Schwalbenhaus in Berka/Werra wurde schon vor über 10 Jahren in privater Eigeninitiative errichtet. Die Nutzung der Häuser geschah teilweise sofort bereits im Folgejahr der Errichtung, teilweise dauert es einige Jahre.

Die Schwalben galten und gelten als Glücksbringer. Sie sind nützlich und gehören zum Ortsbild unserer ländlichen Dörfer und Kleinstädte. Nur wenn die vorhandenen Brutstätten effektiv geschützt werden und ausreichend Insektennahrung vorhanden ist, ist deren Erhaltung möglich. Während Rauch- und Mehlschwalbe in Thüringen (noch) nicht auf der „Roten Liste“ der gefährdeten Arten geführt werden, steht die Rauchschwalbe bundesweit in der „Vorwarnliste“, die Mehlschwalbe gilt in der Kategorie 3 als „gefährdet“.

Bei Fragen und zur Information ist die Kreis-Naturschutzbehörde unter der Tel.-Nr. 03695/61-6701 zu erreichen.

Anzeige