Neue Corona Bestimmungen im Theater

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Ab 01.03. gilt wieder 3G im Landestheater Eisenach. Das heißt im Einzelnen:

Für Erwachsene:
3G: geimpft / genesen / getestet.

Bitte halten Sie für den Einlass zwingend Ihre Dokumente bereit:
Personalausweis o.ä.
Impfpass, auch digital oder
• Nachweis der überstandenen Corona-Erkrankung (min. 4 Wochen, max. 6 Monate alt) oder
Testnachweis: mittels eines Antigenschnelltests nicht länger als 24 Stunden oder mittels eines PCR-Tests nicht länger als 48 Stunden oder mittels eines Tests mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren nicht länger als 24 Stunden
• Maskenpflicht auch während der Vorstellung
• Durch den festgelgten Sitzplatz entfällt die Einhaltung des Mindestabstands während der Vorstellung.
• Zur Kontaktnachverfolgung erheben wir beim Kartenkauf Ihre Daten.
• Ein Catering wird vor der Vorstellung und in der Pause angeboten.
• Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung wird der Zutritt verwehrt.

Für Kinder und Jugendliche:
· Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres haben ungehinderten Zutritt zu allen Veranstaltungen. Maskenpflicht entfällt.
· für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt: Als getestet gelten Kinder und Jugendliche, die am Testregime der Schule teilnehmen. Dabei ist nicht entscheidend, an welchen Tagen in der Schule getestet wurde. Wenn z.B. Dienstag und Freitag in der Schule getestet wird, muss ein Kind, welches etwa am Mittwoch, am Wochenende oder am darauffolgenden Montag das Theater besuchen möchte, nicht erneut getestet werden. Sofern die Schüler*innen nicht an einer innerhalb der Schule angebotenen Testung teilnehmen, muss ein anderer Nachweis über einen aktuellen Antigenschnelltests (nicht älter als 24h) erbracht werden.

ACHTUNG:
Diese Regelungen gelten für die so genannte „Basisstufe“. Zum Erreichen der „Infektionsstufe“ müssen die Krankenhausinzidenz regional = 12 oder darüber und die ITS-Belastung landesweit = 12 Prozent oder darüber liegen. Erreichen oder überschreiten beide Werte (kumulativ) an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Schwellenwerte, wechselt der jeweilige Landkreis von der Basis- in die Infektionsstufe. Auf die 7-Tages Infektions-Inzidenz kommt es dafür mithin nicht mehr an. In der Infektionsstufe gelten abweichend von der Basisstufe grundsätzlich 2G statt 3G und Kontaktbeschränkungen wie sie bislang geltend sind. Das heißt tagesaktuell können sich die Bestimmungen von 3G wieder auf 2G ändern. Bitte informieren Sie sich dazu immer auf unserer Webseite: www.landestheater-eisenach.de.

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