Aufbewahrung, Archivierung und Cloud Computing

Industrie- und Handelskammer und DATEV informieren

Die Speicherung, Aufbewahrung und Archivierung der steuerrelevanten Daten für mindestens 10 Jahre stellt Unternehmer vor Herausforderungen. Auch Kassendaten müssen unveränderbar archiviert und für den Betriebsprüfer zugänglich sein. Die Speicherung auf der PC-Festplatte oder die Ablage elektronischer Rechnungen im E-Mail-Programm erfüllen dabei nicht die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine Archivierung. Cloud-Lösungen sind dabei für Betriebe interessant, allerdings sollte auch hier die Datensicherheit im Auge behalten werden. Die rechtlichen Besonderheiten in Bezug auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie die Abgabenordung zu beachten.

Der Vortrag sensibilisiert Unternehmer für die Bedeutung der elektronischen Langzeitarchivierung und gibt wichtige Anregungen, um ein geeignetes Archivsystem für den eigenen Betrieb aufzubauen, erklärt René Piel, Leiter der Regionalen Service-Center Unstrut-Hainich-Kreis, Eisenach und Wartburgkreis.

Diesen Themen widmet sich ein Informationsabend, welcher gemeinsam mit der DATEV am 10.09.2019, 19:00 Uhr, in Gotha angeboten wird.

Online-Anmeldung über www.erfurt.ihk.de Dok.-Nr. DATEV19/10

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