Beratungs- und Gesprächsangebot für Betroffene von SED-Unrecht

am Dienstag, 02. Oktober 2018, 10.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr im Raum 317, 3.OG, der Stadtverwaltung Eisenach, Markt 2, 99817 Eisenach.
(auch telefonische Rücksprachen unter 0176-70 51 34 62 und 03691-670 179 während der Sprechzeiten möglich)

Im Auftrag des Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur informiert der Fachdienst des Caritasverbandes für das Bistum Erfurt e.V. Betroffene und deren Angehörige/Hinterbliebene zu den Rehabilitierungsmöglichkeiten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und den daran geknüpften sozialen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen. Er berät und unterstützt Sie bei den entsprechenden Antragstellungen und bietet die Möglichkeit des Gesprächs über Erlebtes oder Erlittenes in der ehemaligen DDR in einem geschützten Rahmen.

• Die strafrechtliche Rehabilitierung ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz oder behördlicher Entscheidungen zur Freiheitsentziehung, sofern sie der politischen Verfolgung oder (sonstigen) sachfremden Zwecken gedient haben.
• Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung dient der Aufhebung rechtsstaatswidriger Maßnahmen von DDR-Organen, die durch Eingriffe in Gesundheit, Vermögen oder Beruf noch heute unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.
• Die berufliche Rehabilitierung zielt auf einen Nachteilsausgleich für politisch motivierte Eingriffe in Ausbildung oder Beruf.

Anträge können noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden.

Das Beratungs- und Gesprächsangebot kann ohne Voranmeldung wahrgenommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht in die Stasi-Unterlagen bei dem Bundesbeauftragten.

Ansprechpartner: Herr Robert Sommer

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