Der richtige Umgang mit Asbest

Lehrgang für alle Gewerke am 18. März im BTZ Rohr-Kloster

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen. Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis ziehen in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich. Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt.

Der nötige Sachkundenachweis kann am 18. März 2022 im eintägigen Fortbildungslehrgang „TRGS 519 Anlage 5“ im Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) in Rohr-Kloster erworben werden. Dieses Angebot der Handwerkskammer Südthüringen gilt für alle Gewerke und wendet sich insbesondere an Personen, die nach dem 20.03.2015 den Sachkundenachweis Asbest erlangt bzw. verlängert haben – vom Fußbodenleger bis zum Zimmerer, vom betrieblichen Abfallbeauftragten bis zum Beförderer von Asbestabfällen.

Sachkundenachweise haben eine Gültigkeit von 6 Jahren. Innerhalb dieser Zeit muss ein staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß TRGS 519 besucht werden. Erst dann verlängert sich die Sachkunde um weitere sechs Jahre.

Zu den Lehrinhalten zählen folgende Punkte:
• Verwendung von Asbest inkl. „neuer Fundstellen“
• Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
• Vorschriften und Regelwerke beim Umgang mit Asbest
• Vorbreitende Maßnahmen und Baustelleneinrichtung
• Persönliche Schutzausrüstung
• Technische Maßnahmen

Der Kurs findet am Freitag, 18. März 2022, von 8 bis 16 Uhr im BTZ statt. Interessenten melden sich bitte bei Yvonne Noppe, Tel. 036844/47364, E-Mail: yvonne.noppe@btz-rohr.de, an.

 

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