Gedenken an das Massaker von Mechterstädt

Im März 1920 wurden 15 Männer aus Thal in Mechterstädt von rechten Freikorps ermordet. An ihr Opfer möchte der Thüringer Verband der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten mit einer Gedenkveranstaltung am Samstag, den 25. März um 11 Uhr am Gedenkstein an der Gothaer Straße in Mechterstädt erinnern.

Zum Hintergrund:
Im März 1920 putschten reaktionäre nationalistische Kräfte gegen die Weimarer Republik. Doch der „Kapp-Putsch“ scheiterte nach wenigen Tagen am Widerstand großer Teile der Bevölkerung. Insbesondere die organisierte Arbeiterbewegung trug mit einem Generalstreik entscheidend zur Niederlage der Putschisten bei. Diese Niederlage hinderte die militärisch organisierte Rechte nicht, nach Ende des Putsches marodierend durch das Land zu ziehen. So ließ in Marburg der Ortskommandant der Reichswehr einen Aufruf plakatieren, wonach in Thüringen Aufstand herrsche. Mit der „Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung“ wurde die „Brigade Rumschöttel“ beauftragt, die aus Teilen der Reichswehrbrigade und dem Studentenkorps Marburg bestand.
Am 24. März wurden Freikorps auf Lkws nach Thal geschickt, um den dortigen Aufstand zu unterdrücken und die vermeintlichen Rädelsführer festzunehmen. Der studentische Trupp erhielt eine Liste mit 40 Verdächtigen, die als „Vertrauenspersonen der Arbeiterschaft“ galten und festgenommen wurden, obwohl die meisten von ihnen nicht politisch aktiv waren. 25 von ihnen wurden wieder freigelassen. Die übrigen fünfzehn – darunter vier der sechs Gemeinderäte von Thal – wurden unter dem Verdacht festgehalten, Anführer des geplanten „roten“ Aufstandes zu sein.

Die Namen der Gefangenen waren:
Paul Döll (*1895),
Alex Hartmann (*1899),
Karl Hornschuh (*1890),
Otto Paß (*1890),
Alfred Rößiger (*1878),
Rudolf Rosenstock (*1893),
Albert Schröder (*1889),
Karl Schröder (*1900),
Otto Soldan (*1895),
Gustav Soldan (*1901),
Reinhold Steinberg (*1865),
Gustav Wedel (*1885)
sowie wie die Brüder Karl (*1883), Ernst (*1888) und Fritz (*1899) Füldner.

Am nächsten Morgen traten die Verhafteten den Fußmarsch nach Gotha an. Auf dem Weg erschossen die Wachmannschaften nach und nach alle fünfzehn Gefangenen. Die Leichen der Erschossenen ließen sie einfach am Straßenrand liegen.
Bei einer späteren Gerichtsverhandlung im Juni 1920 wurden alle Täter freigesprochen.

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