Informationen zum neuen Verpackungsgesetz

Angebot für Thüringer Unternehmen

Zu Beginn des Jahres 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten und löst die alte Verpackungsverordnung ab, informiert René Piel, Leiter der Regionalen Service-Center Eisenach und Wartburgkreis.

Das Gesetz soll mehr Transparenz und Fairness auf dem Markt der Verpackungsentsorgung schaffen und gleichzeitig für höhere Recyclingquoten sorgen. Die meisten Pflichten bleiben im Wechsel zwischen der Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz gleich. Schon heute gilt die Pflicht zur Systembeteiligung.

Wer befüllte Verpackungen in Verkehr bringt, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen – das können Hersteller von Konsumgüterwaren, Händler genauso wie Importeure sein -, muss für die Entsorgung und das Recycling seiner Verpackungen sorgen und mit einem oder mehreren der (dualen) Systeme einen Vertrag schließen, erklärt Piel weiter.

Neu ist, dass die betroffenen Unternehmen sich künftig mit ihren Stammdaten und den durch diese vertriebenen Markennamen im Verpackungsregister LUCID registrieren müssen. Das bedeutet, insbesondere für Online-Händler, wesentliche Änderungen gegenüber der Verpackungsverordnung.

Auf der IHK-Website finden Unternehmen die wichtigsten Informationen zur Neuerung. Ebenso bietet die Kammer ihren Mitgliedsunternehmen am kommenden Donnerstag, 21.02.2019, eine Informationsveranstaltung zur neuen Gesetzeslage an. Betroffene Betriebe erhalten Gelegenheit für individuelle Fragen, Diskussionen und zum Erfahrungsaustausch.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 15. Februar 2019 online über folgenden Link an: www.erfurt.ihk.de (Veranstaltungs-Nr.: 145121269)

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