Kein Markthandel an Osternfeiertagen und Pfingstmontag

Am Karfreitag, 7. April, und Ostermontag, 10. April, findet aufgrund der Osterfeiertage kein Markthandel statt. Dafür wird am Donnerstag, 6. April, Ausweichhandel durchgeführt. Am Ostersamstag ist üblicher Markthandel bis 13.00 Uhr.

Ebenso findet am Pfingstmontag, 29. Mai, kein Markthandel statt.

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