Alkoholisierte und kostümierte Fahrer gefährden den Straßenverkehr

Fasching und Karneval: Am kommenden Wochenende werden wieder etliche Autofahrer nicht in der Lage sein, Feiern und Fahren zu trennen. Gerade in den Karnevals- und Faschingshochburgen gefährden solche Autofahrer den Straßenverkehr und riskieren sich und andere. Eine Trunkenheitsfahrt kann nicht nur teuer werden, jedes Jahr endet sie für einige tödlich. Der TÜV Thüringen rät dem närrischen Volk daher, den Wagen stehen zu lassen.

Feierlichkeiten wie zu Karneval und Fasching führen einige Autofahrer immer wieder in Versuchung, nach Alkoholgenuss mit dem eigenen Wagen den Heimweg anzutreten. Sie glauben, ihren Alkoholkonsum unter Kontrolle zu haben. Eine persönliche Einschätzung der Fahrtüchtigkeit nach Alkoholgenuss ist jedoch nach Ansicht des Verkehrspsychologen Dr. Don DeVol vom TÜV Thüringen schlichtweg nicht möglich.

Ist das Karnevalstreiben erst einmal im Gange, ist es mit den guten Vorsätzen schnell vorbei. Trinkmenge, Trinkgeschwindigkeit und Trinkdauer werden in der Regel falsch eingeschätzt, sodass Autofahrer ihren Promillewert auch nur schwer oder gar nicht abwägen können, stellt DeVol fest. Wer weiß, dass er fahren muss, sollte daher gänzlich auf Alkohol verzichten, rät der Verkehrspsychologe.

Das Unfallrisiko ist ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille rund 10-mal höher als bei einem nüchternen Fahrer. In der Faschingszeit fallen immer wieder Ersttäter mit erhöhter Blutalkoholkonzentration auf. 2015 war fast jede dritte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anlassbezogen aufgrund von erstmaliger Alkoholauffälligkeit angeordnet worden. Diese wird ab 1,6 Promille verordnet.

Eine andere Unsitte an den tollen Tagen ist das Fahren mit Maskerade. Doch auch das ist nicht zu unterschätzen und kann im Zweifel teuer werden. Wer mit Faschingsmaskerade oder einer die Bewegung stark einschränkenden Karnevalskostümierung in einen Unfall verwickelt wird, riskiert womöglich seinen Versicherungsschutz. Auch die Schuldfrage kann in diesem Fall anders ausgelegt werden.

Die Bewegungs- und Reaktionsfähigkeit sowie das Sichtfeld kann sich durch das Fahren mit Faschingshüten, Clownsschuhen oder Kostümen so erheblich vermindern, dass dadurch eine Gefahr für sich und andere entsteht, warnt Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen.

Wer seine eigene Sicht oder sein Gehör einschränkt, muss sogar mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.

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