Ausrüstungspflicht mit Winterreifen

Das aktuelle Herbstwetter mit Nebel und Laub auf feuchten Straßen und die für das kommende Wochenende vorhergesagten ersten Schneeschauer in höheren Berglagen erhöhen für alle Verkehrsteilnehmer die Gefahr unfreiwilliger Rutschpartien.

Die Landespolizeiinspektion Gotha empfiehlt allen Fahrzeugführern, ihre Fahrweise und die Ausrüstung ihrer Fahrzeuge den Witterungsbedingungen anzupassen. In diesem Zusammenhang wird auf die situative Winterreifenpflicht hingewiesen. § 2 Absatz 3a StVO regelt, dass Kraftfahrzeuge für Fahrten bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Reifen ausgerüstet sein müssen, die den Anforderungen des neuen § 36 Absatz 4 StVZO entsprechen. Laut diesem sind Reifen als wintertauglich zugelassen, wenn sie über das Bergpiktogramm mit Schneeflocke verfügen. Bis zum 31.12.2017 hergestellte M+S Reifen sind noch bis zum 30. September 2024 im Rahmen einer Übergangsregelung erlaubt. Das Herstellungsdatum eines Reifens und auch das Symbol (Bergpiktogramm oder M+S) sind auf seiner Reifenflanke ablesbar. Die Ausrüstungspflicht gilt für alle Räder des Kraftfahrzeugs. Bei einem Verstoß drohen dem Fahrzeugführer eines nicht vorschriftsmäßig ausgestatteten Kraftfahrzeugs ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und zusätzlich ein Punkt in Flensburg. Kommt es zu einer Behinderung, Gefährdung oder gar zu einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 120 Euro.

Die Landespolizeiinspektion Gotha wünscht eine gute und unfallfreie Fahrt durch die kalte Jahreszeit.

(ots)

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