Beförderungsbedingungen im Nahverkehr gelten unverändert fort

Seit dem 1. Juni 2008 gelten unverändert in allen Verkehrsbetrieben der DB Regio AG in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einheitliche Beförderungsbedingungen: Fahrscheine müssen im Vorverkauf bzw. bei Fahrtantritt (am Automaten im Zug) gekauft werden. Ein Nachlösen im Nahverkehrszug beim Kundenbetreuer ist nur in Ausnahmefällen möglich. «Wenn der Verkauf von Fahrscheinen Bestandteil künftiger Verkehrsverträge wird, werden wir dies umsetzen», erläutert Stephan Georg Wigger, Vorsitzender der Regionalleitung Südost der DB Regio AG.

«Wir sehen in unseren Kundenbetreuern die wichtigsten Ansprechpartner für unsere Fahrgäste während einer Zugfahrt. Der Kundenservice, dazu gehören beispielsweise das Ansagen von Anschlusszügen beim Umsteigen oder die Hilfe beim Ein- und Aussteigen, ist uns besonders wichtig. Darum bitten wir unsere Reisenden auch künftig, die Fahrscheine im Vorverkauf zu erwerben. Das Nachlösen im Zug sollte eine Ausnahme bleiben, damit sich die Kundenbetreuer ganz auf die Reisenden konzentrieren können», bittet Wigger um Verständnis.

Ansonsten gilt: Der Kauf eines Fahrscheins beim Kundenbetreuer ist nur möglich, wenn am Bahnhof oder auf dem Bahnsteig keine Möglichkeit zum Fahrscheinkauf besteht. Diese Bedingungen gelten für alle Produkte des Nahverkehrs von DB Regio (Interregio-Express, Regional-Express, Regionalbahn und S-Bahn) in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Blinde und sehbehinderte Menschen können über die vorhandene Freifahrtberechtigung im Nahverkehr hinaus (Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke) auch künftig Fahrkarten ohne Preisaufschlag bei den Kundenbetreuern im Zug lösen. Diese Verfahrensweise ist in Übereinstimmung mit den Regelungen zum Nachteilsausgleich nach SGB IX in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn für Blinde und Sehbehinderte festgeschrieben.

Entsprechend der Art der Behinderung und den Bedingungen am Abgangsbahnhof wird dieser Passus auch für mobilitätseingeschränkte Reisende, welche aufgrund ihrer Einschränkungen nicht in der Lage sind, eine Fahrkarte vor Fahrtantritt (beispielsweise am DB Automaten) zu kaufen, gleichermaßen angewendet. Zum Nachweis der Behinderung gilt der Schwerbehindertenausweis.

Um einen Fahrschein zu kaufen oder eine Reise zu buchen, gibt es sieben Vertriebswege: In DB Reisezentren und DB Agenturen können sich die Kunden persönlich beraten und bedienen lassen. Um herauszufinden, an welchem Standort sich ein DB Reisezentrum oder eine DB Agentur befindet, stellt die DB unter www.bahn.de (Rubrik Services, Vor der Reise) einen Verkaufsstellenfinder zur Verfügung. Mit Eingabe des Bahnhofs oder der Anschrift wird ermittelt, welche Verkaufsstellen sich im Umkreis befinden.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit werden ebenfalls angezeigt. Moderne DB Automaten, sind schnell und einfach über Bildschirmberührungen (Touchscreen) zu bedienen. Ganz bequem ist der Kauf von Fahrscheinen über das Internet: Unter www.bahn.de Reise und Platzreservierung buchen, mit Kreditkarte oder per Lastschrift bezahlen, Fahrschein ausdrucken.
Für die telefonische Reiseberatung ist der DB Reise Service unter 0180 5996633 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.) zu erreichen. Für Inhaber von Zeitkarten steht das Abo-Center zur Verfügung. Für ganz Eilige besteht die Möglichkeit, sich einen Fahrschein in den Zügen von DB Fernverkehr (mit Aufpreis) zu kaufen.

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