Bei Staugefahr Abstand vergrößern und runter vom Gas

Mit der einsetzenden Urlaubszeit wächst auf den Autobahnen die Gefahr von Staus. Trotz moderner Verkehrsleitsysteme kommt der Verkehrsfluss bei zu hohem Fahrzeugaufkommen immer wieder unverhofft zum Stehen. Für manchen Autofahrer naht das plötzliche Stauende zu rasch. Jetzt hilft nur noch eine Notbremsung und darauf hoffen, dass ein Auffahrunfall vermieden werden kann. Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen rät bei Staugefahr, den Abstand zum Vordermann zu vergrößern und das Tempo zu reduzieren.

Mit zirka 13 000 Kilometern Bundesautobahnen und 39 400 Kilometern Bundesstraßen verfügt Deutschland über eines der dichtesten Fernstraßennetze Europas. Staus zählen dabei wohl zu den unbeliebtesten Reisebegleitern der Autofahrer. Laut neuesten Schätzungen verbringt jeder Deutsche zirka 50 Stunden pro Jahr in einem Stau. Hauptursachen für Staus und stockenden Verkehr sind hohes Verkehrsaufkommen, Baustellen oder Unfälle. Oftmals verlängern sich die Standzeiten aufgrund von Folgeunfällen. Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen rät zu ausreichendem Sicherheitsabstand und ständiger Bremsbereitschaft, denn gerade bei stockendem Verkehr kommt es aus Unaufmerksamkeit immer wieder zu Auffahrunfällen.

Wer sich dem Stauende nähert, sollte unverzüglich die Warnblinkanlage einschalten und, wenn dies noch möglich ist, behutsam abbremsen. Dadurch kann ein Auffahren des Nachfolgeverkehrs vermieden werden,

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so Leser. Außerdem muss immer ausreichend Abstand zum Vordermann eingehalten sowie eine Rettungsgasse gebildet werden. Diese ist in der Mitte der Richtungsfahrbahn beziehungsweise bei drei Fahrstreifen zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen freizuhalten. Achmed Leser empfiehlt Autofahrern, im Stau einen kühlen Kopf zu bewahren. „Bei längeren Wartezeiten sollten Autofahrer den Motor abstellen“, so der Verkehrsexperte. Dies senkt den ohnehin höheren Spritverbrauch im Staubetrieb.

Wer versucht, im noch oder wieder fließenden Verkehr durch Kolonnenspringen Boden gut zu machen, riskiert eher einen Unfall,

warnt Leser. Unnötige Spurwechsel bringen nachweislich keinen messbaren Zeitgewinn, sie erhöhten nur das Unfallrisiko.

Der Standstreifen darf nur nach Freigabe durch die Polizei als zusätzliche Fahrspur genutzt werden, beziehungsweise wird die Nutzung durch das entsprechende Verkehrszeichen (223.1) erlaubt. Ansonsten ist der Standstreifen auf Autobahnen tabu und ausschließlich Notfällen oder Pannenfahrzeugen vorbehalten. „Wer auf dem Seitenstreifen rechts an stehenden Fahrzeugen vorbeifährt, riskiert nicht nur einen Unfall, auch der Bußgeldkatalog sieht für einen derartigen Verstoß eine Geldbuße von 75 Euro sowie einen Punkt im aktuellen Fahreignungsregister vor“, gibt Achmed Leser zu bedenken. Im Übrigen ist das Verlassen der Autobahn laut StVO ebenfalls nur an gekennzeichneten Autobahnausfahrten erlaubt.

Achmed Leser rät, vor Reiseantritt sich rechtzeitig über das Verkehrsgeschehen und Stauwarnungen im Radio oder Internet zu informieren und aktuelle Verkehrsmeldungen zu berücksichtigen. So spart man Zeit und Nerven.

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