Blaue Prüfplaketten laufen ab

Der Countdown läuft, Fahrzeuge mit einer blauen Prüfplakette müssen bis zum 31.12.2008 zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Viele Autofahrer vergessen schlichtweg den Blick aufs Kennzeichen oder in den Fahrzeugschein.

Woran der Fahrzeughalter erkennt, wann er mit seinem Auto zum TÜV muss, weiß Torsten Hesse vom TÜV Thüringen. «Die sechseckige Plakette für die Abgasuntersuchung befindet sich auf dem vorderen Kennzeichen, die runde Plakette für die Hauptuntersuchung auf dem hinteren. Bei beiden Prüfplaketten zeigt die Zahl inneren Kreis die Jahreszahl der fälligen Untersuchung an: also 08, 09 oder 10. Im äußeren gibt die oben stehende Zahl den Monat für die nächste Prüfung an. Also eins für Januar, zwei für Februar usw. Die nächste HU ist allerdings auch im Fahrzeugschein vermerkt.»

Eine Fristüberschreitung hat keinerlei Vorteile. Im Gegenteil, wer überfällig ist, kann bei einer Verkehrskontrolle zur Kasse gebeten werden. Anderseits werden die Plaketten bei Überschreitung der Fälligkeit auf den ursprünglichen Monat zurück geklebt. Beispielsweise erhält ein drei Monate überfälliges Fahrzeug seine HU/AU nur 21 Monate statt der 24.

Laut Bußgeldkatalog können bei Überschreitung des Hauptuntersuchungstermins je nach Fahrzeugbauart folgende Bußgelder fällig werden:
• bis zu zwei Monaten – 15 Euro
• mehr als zwei bis zu vier Monaten – 25 Euro
• mehr als vier bis zu acht Monaten – 40 Euro
• mehr als acht Monate – 75 Euro und Punkte in Flensburg

Die Haupt- und Abgasuntersuchung kann man u.a. an den Prüfanlagen des TÜV Thüringen (www.tuev-thueringen.de) durch Sachverständige durchführen lassen.

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