Bund und Land Hessen wollen die A 44 so bald wie möglich verwirklichen

„Die A 44 Kassel – Eisenach gehört als Verkehrsprojekt Deutsche Einheit für den Bund wie für das Land Hessen gleichermaßen zu den unverzichtbaren Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen der höchsten Priorität.“ Das erklärten Landesminister Dieter Posch und Bundesminister Kurt Bodewig gestern.

Die A 44 wird durch den Bund finanziert. Das Land Hessen erfüllt im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes alle Aufgaben von Planung, Bauvorbereitung und Bau dieser Autobahn.

Vorrangiges Ziel sei zunächst die Erlangung des Baurechtes für die einzelnen Abschnitte, erläuterten die Minister. Hieran arbeite das Land mit Nachdruck und gleichzeitig größter Sorgfalt, um den komplexen Anforderungen an das Projekt aus den Bereichen Verkehr, Raumordnung, Sicherheit und Umweltverträglichkeit im Rahmen des geltenden nationalen und europäischen Rechts zu entsprechen.

Dies bedinge angesichts der schwierigen Topographie und der außergewöhnlichen Sensibilität des Raumes sowie der – aus der angestrebten Bündelung der Verkehre resultierenden – weitgehend parallel zu den vorhandenen Bundesstraßen verlaufenden Trassenführung der A 44 eine außergewöhnlich umfangreiche und konsequente Abstimmung mit allen Beteiligen und insbesondere mit dem Baulastträger Bund in allen maßgebenden Phasen.

Diese Vorgehensweise gelte seit Beginn der Planungen für die gesamte A 44 und schließe den Bereich von Hessisch Lichtenau ein, für den das Bundesverwaltungsgericht in Berlin jetzt zur Begründung des Planfeststellungsbeschlusses für die zugrundeliegende Nordumgehung ergänzende Untersuchungen verlangt. Das Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen ist gemeinsam mit dem Land Hessen der Auffassung, dass die notwendige Planungssorgfalt für die A 44 insgesamt und bei der Planung des Abschnitts im Bereich Hessisch Lichtenau beachtet worden sei.

Bund und Land zeigten sich überzeugt davon, dass die Entscheidung zugunsten der Nordumgehung von Hessisch Lichtenau aus gesamtplanerischer Sicht richtig sei und bleibe. Beide Minister sind zuversichtlich, dass auch der vom Bundesverwaltungsgericht geforderte Vergleich der planfestgestellten Nordumgehung mit einer Südumgehung nach den Grundsätzen der „Flora-Fauna-Habitat“-Richtlinie die bisher verfolgte Lösung bestätigen werde. Die hierfür notwendigen ergänzenden Untersuchungen sollten bis zum Jahresende abgeschlossen und dem Bundesverwaltungsgericht im Rahmen eines ergänzenden Planfeststellungsbeschlusses im Frühjahr 2003 zugeleitet werden.

Vor diesem Hintergrund würden die Bauarbeiten an der Nordumgehung von Hessisch Lichtenau nicht fortgeführt, wohl aber die im bereits weit fortgeschrittenen Nachbarabschnitt „Walburg“, der einen eigenen Verkehrswert besitze.

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