Crash im Urlaub, was nun?

Verkehrsunfall im Ausland: Das Auto ist nicht nur des Deutschen liebstes Kind, es ist auch der beliebteste Urlaubsbegleiter. Mehr als jeder Zweite fährt hierzulande mit dem Auto in die Ferien, ein Großteil davon ins Ausland. Die Urlaubsstimmung schlägt allerdings schnell um, wenn es auf der Reise zu einem Crash kommt. Ärger ist da vorprogrammiert, denn bei der Schadenregulierung kann es im Ausland zu Problemen kommen. Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen erklärt, was bei einem Auslandsunfall zu beachten ist.

Ein Unfall ist immer ärgerlich und mit vielen Rennereien verbunden. Passiert er noch dazu im Ausland, wiegt die Last doppelt schwer. Hoffentlich ist es nur ein Blechschaden. Und selbst dann kann die Schadenregulierung mit der ausländischen Versicherung zu einer langen und nervenaufreibenden Prozedur werden. Achmed Leser ist Unfallexperte und kennt zahllose Fälle, bei denen geschädigte Autofahrer ihrem Geld hinterherlaufen.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass die regulierende Versicherung erst nach einem halben Jahr zahlt. Gerade bei ungeklärter Schuldfrage kann der Prozess langwierig und teuer werden. Wer hier keine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, muss tief in die Tasche greifen und hat am Ende womöglich schlechte Karten, so Leser.

Das sollte an Bord sein

Auslandsreisende sollten einige Dinge im Handschuhfach griffbereit haben.

Auch wenn die grüne Versicherungskarte für die Einreise in die Länder der EU und einige weitere europäische Staaten überflüssig geworden ist, empfehle ich diese ‚Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr‘ mitzuführen. Für Reisen nach Italien kann sie im Schadenfall dennoch nötig sein, erläutert Achmed Leser.

Die grüne Versicherungskarte gilt als Nachweis für den Versicherungsschutz und beinhaltet die Versicherungsnummer und die Adressen der ausländischen Gesellschaften, die im Schadenfall regulieren. Ein weiteres wichtiges Dokument, welches auf keinen Fall fehlen sollte, ist der sogenannte europäische Unfallbericht. Dieser ist europaweit einheitlich und in allen Sprachvarianten gleich aufgebaut. Er erleichtert das Ausfüllen bei fremdsprachigen Unfallgegnern. Verbandskasten, Warndreieck und Warnwesten für alle Insassen gehören bei jeder Reise ohnehin zum Pflichtprogramm.

Autounfall, was nun?

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Was tun, wenn es im Ausland zu einem Verkehrsunfall gekommen ist?

Zuerst sollte, wie überall, Ruhe bewahrt und die Unfallstelle gesichert werden, so der Tipp des Unfallexperten. Dabei die Warnweste nicht vergessen! Sind Personen zu Schaden gekommen, sofort einen Notruf absetzen. Europaweit ist die einheitliche Notrufnummer 112 erreichbar. Danach Verletzen Erste Hilfe leisten. Bei Personen- und hohem Sachschaden sollte in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden, rät Achmed Leser.

Auch wenn es sich nur um einen scheinbaren Bagatellschaden handelt, sollten sich Geschädigte alle Daten vom Unfallgegner notieren. Hier hilft der europäische Unfallbericht.

Machen Sie unbedingt Beweisfotos, eine Skizze vom Unfallhergang mit genauer Angabe des Unfallorts. Manchmal ist im Nachhinein nicht mehr ganz klar, an welcher Ecke der Unfall passiert ist. Notieren Sie sich Namen und Adressen von Zeugen, empfiehlt Unfallexperte Achmed Leser.

Wie komme ich zu meinem Recht?

Stammt der Unfallgegner aus einem EU-Staat, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen oder der Schweiz können die Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher in Deutschland beim Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung geltend gemacht werden. Über den Zentralruf der Autoversicherer kann dieser in Erfahrung gebracht werden. Aus Deutschland ist der Zentralruf telefonisch unter 0800 250 260 0 (kostenfreie Servicerufnummer) erreichbar, aus dem Ausland unter der Rufnummer +49 40 300 330 300. Kommt der Unfallgegner allerdings aus einem anderen Land, muss der Schaden bei der ausländischen Versicherung im Herkunftsland geltend gemacht werden. Das erweist sich oftmals als schwierig, zumal dabei eine Sprachbarriere hinzukommt.

Nach der Unfallmeldung beginnt die Zeit des Wartens. Im Zweifel ist es immer von Vorteil, einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser muss in dem entsprechenden Land, in dem sich der Unfall ereignet hat, tätig werden können, schildert Achmed Leser.

Die Regulierung des Schadens kann hingegen dauern und wird immer nach dem Recht des Unfalllandes verhandelt. Oftmals haben die Unfallgeschädigten dort kein Anrecht auf einen Werkstattersatzwagen, Nutzungsausfallgeld oder Wertminderung am Fahrzeug. Auch die Kosten für ein unabhängiges Gutachten werden in aller Regel von den ausländischen Versicherungen nicht übernommen. Es sei denn, dies wird ausdrücklich gefordert.

Wir empfehlen dennoch, zur Beweissicherung ein Gutachten erstellen zu lassen. Sollte der Wagen zwischenzeitlich repariert oder verkauft worden sein, hat man so gegenüber der Versicherung einen handfesten Beweis über die Höhe des ursprünglich verursachten Schadens, rät Leser.

Die regulierenden Assekuranzen können sich mit ihrer Entscheidung bis zu 12 Wochen Zeit lassen. Immerhin übernehmen sie die Kommunikation mit der ausländischen Versicherung. Der Unfallgegner bekommt Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Und das dauert eben seine Zeit. Übrigens waren deutsche Autofahrer laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im vergangenen Jahr in Italien am häufigsten in Unfälle verwickelt, gefolgt von Frankreich und den Niederlanden. Wer häufig ins Ausland fährt und kein Risiko eingehen möchte, ist mit einem Auslandsschutzbrief beziehungsweise einer Zusatzversicherung, die nach deutschem Recht reguliert, gut beraten.