Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar – 3. Führerscheinrichtlinie

Die 3. Führerscheinrichtlinie sieht unter anderem die Befristung neu ausgestellter Führerscheine auf 15 Jahre vor. Dann muss er verlängert werden. Der ADAC begrüßt, dass die ursprünglichen Pläne, mit der Befristung des Führerscheins obligatorische Gesundheitsuntersuchungen zu verbinden, fallen gelassen wurden. Der 47. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar geht jetzt in einem seiner Arbeitskreise der Frage nach, ob diese Regelung sowohl der Verkehrssicherheit als auch der Mobilität der Fahrerlaubnisinhaber gerecht wird. Auch soll geklärt werden, ob Eignungsmängel durch Beschränkung der Fahrberechtigung ausgeglichen werden können.
Bereits heute werden die Führerscheine der Lkw- und Busklassen auf fünf Jahre befristet. Für die Verlängerung ist eine Eignungsüberprüfung obligatorisch. Dafür reicht die Vorlage der gesetzlich festgelegten ärztlichen Bescheinigungen aus. Weil das geltende Recht die Fahreignung des Fahrzeugführers voraussetzt und ihm grundsätzlich eine Selbsteinschätzung überlässt, erfolgt derzeit nur im Einzelfall und aus konkretem Anlass eine intensivere Eignungsüberprüfung von Fahrerlaubnisinhabern.
Beim Pkw-Führerschein hat sich der ADAC in der Vergangenheit immer wieder gegen regelmäßige Eignungs- und Gesundheitsüberprüfungen insbesondere für ältere Autofahrer ausgesprochen. Er begründet dies damit, dass Senioren am Steuer statistisch gesehen sehr sicher unterwegs sind: Sie treten wesentlich seltener als Unfallverursacher auf, als es ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht. Die heutige Generation der älteren Autofahrer wird geprägt von einer lebenslangen Fahrpraxis und einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Fahrzeug. Altersbedingte Leistungseinbußen wie abnehmende Sehkraft, Nachlassen der Beweglichkeit und der Reaktionsfähigkeit können größtenteils durch Erfahrung, Besonnenheit und Ruhe kompensiert werden. Gleichzeitig stellt die Verfügbarkeit des Pkw für viele ältere Menschen die Voraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben dar. Dies gilt um so mehr angesichts reduzierter Angebote zur Versorgung und des öffentlichen Verkehrs im ländlichen Raum. Unverhältnismäßige Auflagen für diese Altersgruppe wären damit eine Diskriminierung und im Einzelfall mit drastischen Folgen verbunden.

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