Einbahnstraßenregelung Kirstingshof ist unzulässig

Zurecht haben sich die Einwohner vom Kirstingshof über die über Nacht entstandene Einbahnstraßenregelung aufgeregt.

Nun erfuhr die Landtagsabgeordnete Anja Müller in einem persönlichen Gespräch mit der Ministerin, dass die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises widerrechtlich gehandelt hat. Fahrradschutzstreifen, die außerhalb von Ortschaften angelegt werden, sind unzulässig, dass ergab die Prüfung des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

Müller ist schon sehr irritiert, dass das eine Straßenverkehrsbehörde des Landkreises nicht weiß. Viele gefahrene Umleitungskilometer der Einwohner vom Kirstingshof hätten so vermieden werden können. Aus rein sozialer, ökologischer und ökonomischer Sicht, so die Abgeordnete Müller weiter, ein deutliches Fehlversagen des Landkreises zulasten der Menschen.

Mittlerweile ist die Straßenverkehrsbehörde des Wartburgkreises bereits durch das Landesverwaltungsamt informiert worden und muss Schilder und Schutzstreifen entfernen.

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