Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen auf Flughäfen

Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass Fluggäste ab Montag, dem 6. November 2006 nur noch eine beschränkte Menge von Flüssigkeiten im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollen mitnehmen dürfen. Die Europäische Union hat diese neuen Sicherheitsvorschriften als Reaktion auf die in London am 10. August 2006 vereitelten Anschläge auf den Luftverkehr mittels flüssigen Sprengstoffen erlassen.

Die einzelnen Flüssigkeitsbehälter dürfen ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml haben. Die Flüssigkeitsbehälter sind in einen wieder verschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal 1 Liter (ca. 20 x 20 cm) zu verstauen und an der Kontrollstelle getrennt vorzulegen. Darüber hinaus dürfen flüssige Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) die während des Fluges benötigt werden, mitgeführt werden; die Notwendigkeit ist an den Kontrollstellen glaubhaft zu machen.

Nicht betroffen sind Flüssigkeiten, die hinter den Kontrollstellen, etwa in den Duty-free Geschäften, erworben werden.

Es wird geraten, sich bei den Fluggesellschaften und Flughäfen bzw. auf deren Internetseiten vor Reiseantritt über die Einzelheiten zu informieren.

Zusätzliche Informationen finden Sie nachfolgend.
http://www.bmi.bund.de/cln_012/Internet/Content/Common/Anlagen/Themen/Terrorismus/Neue__EU__Sicherheitsvorschriften__an__Flughaefen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Neue_EU_Sicherheitsvorschriften_an_Flughaefen.pdf(Neue EU Sicherheitsvorschriften an Flughäfen) (Kurze Information für Fluggäste)
http://www.bmi.bund.de/cln_012/Internet/Content/Common/Anlagen/Themen/Terrorismus/FAQ__Luftsicherheit__Fluessigkeiten__Handgepaeck,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/FAQ_Luftsicherheit_Fluessigkeiten_Handgepaeck.pdf(Fragen und Antworten zu den Einschränkungen bei Flüssigkeiten im Handgepäck)

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