Fälligkeitsmonat zeigt immer nach oben

Fahrzeuge mit rosafarbener HU-Plakette müssen 2017 zum TÜV: Die Schonfrist der braunen Prüfplakette ist vorbei. Wer jetzt noch mit einer 2016er-Plakette am Kfz-Kennzeichen unterwegs ist, der muss mit einem Bußgeld rechnen. Doch woran erkennen Fahrzeughalter eigentlich, wann ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss? Was hat es mit den schwarzen Balken auf sich? Und warum sind die Ziffern auf der Plakette entgegengesetzt dem Uhrzeigersinn angeordnet? Fahrzeugexperte Torsten Hesse vom TÜV Thüringen gibt Antworten.

Farbenfroh kommt sie daher. Und doch ist sie für viele ein Buch mit sieben Siegeln – die HU-Prüfplakette am hinteren Kennzeichen. Es gibt sie in rosa, grün, orange, blau, gelb und braun.

Die Farben rollieren und stehen für ein jeweiliges Jahr, in dem das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorgestellt werden muss. In diesem Jahr sind Fahrzeuge mit rosafarbener Prüfplakette an der Reihe, erläutert Torsten Hesse vom TÜV Thüringen.

Außerdem dürfen derzeit noch Fahrzeuge mit grüner, orangefarbener und die in 2017 neuzugelassenen Autos mit blauer Plakette auf unseren Straßen fahren. Gelbe Plaketten sind dann erst wieder 2021 an der Reihe und braune im Jahr 2022.

Die regelmäßige technische Überwachung hat in Deutschland lange Tradition. Seit Dezember 1951 wird der technische Zustand aller Kraftfahrzeuge und Anhänger mit amtlichen Kennzeichen in zeitlichen Abständen durch amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen wie dem TÜV Thüringen überprüft. Pkw müssen erstmalig nach drei Jahren und danach alle zwei Jahre zur HU. Ausnahmen bilden Fahrzeuge, die als Taxi oder Mietwagen zugelassen werden. Diese müssen bereits nach 12 Monaten ab Erstzulassung sowie regelmäßig im Abstand eines Jahres vorgestellt werden. Das Gleiche trifft auf Omnibusse und Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen Gewicht zu. Lkw unter 3,5 Tonnen und Kräder müssen jeweils erstmalig nach zwei Jahren und dann regelmäßig alle zwei Jahre zum TÜV.

Der HU-Termin lässt sich leicht am hinteren Kennzeichen ablesen.

Im inneren Kreis der Plakette gibt die zweistellige Zahl immer das Fälligkeitsjahr an. Steht hier eine 17, muss das Fahrzeug demnach 2017 zur Hauptuntersuchung. Die Zahlen 1 bis 12 stehen für den jeweiligen Monat, so Hesse.

Die Plakette wird vom Prüfer so angebracht, dass der Fälligkeitsmonat in 12-Uhr-Stellung nach oben zeigt. Bei Überziehung des Prüftermins drohen Bußgelder bis zu 75 Euro. Bei Überziehung von mehr als 4 Monaten droht sogar ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.

Was hat es aber mit der schwarzen Markierung zwischen den Ziffern 1-12-11 auf sich und warum sind die Ziffern auf der Plakette entgegen dem Uhrzeigersinn angeordnet?

Anhand der Plakettenfarbe und der Position der Markierung können Ordnungskräfte auf einem Blick erfassen, ob das Fahrzeug über eine gültige Hauptuntersuchung verfügt, verrät Torsten Hesse.

Dies ist dadurch möglich, weil die Monatszahlen entgegen dem Uhrzeigersinn angebracht sind. Ist ein Fahrzeug im März zur HU fällig, steht die Markierung auf Viertel-Position. Muss es im Juni zur HU, wandert die Markierung auf Halb-, im September auf Dreiviertel-Position und ist es im Dezember HU-pflichtig steht die Markierung in 12-Uhr-Stellung.

Wer sich unsicher ist, wann sein Fahrzeug wieder zur Hauptuntersuchung muss, findet in der Fahrzeugzulassung einen Vermerk auf den nächsten HU-Termin, merkt Torsten Hesse an.

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