Faschingszeit: Vorsicht Narren am Steuer

Die närrischen Tage verleiten jedes Jahr einige Jecken, sich nach einer ausschweifenden Karnevals- oder Faschingsfeier alkoholisiert hinters Steuer zu setzen. Wer weiß, dass er fahren muss, sollte gänzlich auf Alkohol verzichten, rät Dr. Don DeVol, Verkehrspsychologe des TÜV Thüringen.

Laut Bußgeldkatalog droht ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille ein Fahrverbot bis zu drei Monaten, 500 Euro Bußgeld für Ersttäter. Bei einer Vorstrafe werden 1000 Euro, bei Wiederholungstätern sogar 1500 Euro fällig. Außerdem wandern vier Punkte aufs Flensburger Punktekonto. Ist ein Fahrer mit einem Alkoholpegel von über 1,1 Promille im Blut unterwegs, drohen verschärfte Strafen mit bis zu sieben Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister, dem Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe bis zu 3000 Euro oder Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt auch in der Faschingszeit die strikte Einhaltung der Null-Promillegrenze.

Restalkohol wird oftmals unterschätzt. «Ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann baut pro Stunde ca. 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Bei Frauen liegt der Alkoholabbau etwas unter diesem Wert», erläutert Dr. DeVol. «Das bedeutet, dass nach einem lang ausgedehnten Faschingsgelage durchaus am nächsten Morgen eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegen und der Blutalkoholspiegel noch über 0,3 Promille liegen kann», warnt DeVol. Bei einer auffälligen Fahrweise beziehungsweise der Beteiligung an einem Unfall gilt bei diesem Wert im Übrigen das gleiche Strafmaß wie bei der 0,5-Promillegrenze.

Achmed Leser, Verkehrsexperte beim TÜV Thüringen, rät dem närrischen Volk davon ab, sich mit Faschingsmaskerade hinters Steuer zu setzen. «Die Bewegungs- und Reaktionsfähigkeit schränkt sich durch das Fahren mit Faschingshüten, Clownsschuhen oder Kostümen erheblich ein», so Leser. «Das Tragen einer Zorromaske am Steuer gefährdet nicht nur das eigene Leben sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer, denn es schränkt das Sichtfeld des Fahrers derart ein, dass eine sichere Orientierung nicht mehr möglich ist.»

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