Freies Parken in der Eisenacher Innenstadt

In der Eisenacher Innenstadt werden ab Samstag, 17. Dezember, bis einschließlich Samstag, 31. Dezember, auf den ausgewiesenen Parkflächen keine Parkgebühren erhoben. „Damit kommt die Stadt auch dieses Jahres wieder den Händlern und ihrer Kundschaft entgegen“, betont Oberbürgermeister Gerhard Schneider.

Die an den Parkscheinautomaten ausgewiesene Höchstparkdauer ist aber weiterhin einzuhalten und mit einer Parkscheibe kenntlich zu machen. Auf den Parkplätzen im Stadtzentrum wird in der Regel eine Höchstparkdauer von zwei Stunden gelten.

Für die Parkplätze Waldhausstraße und Karl-Marx-Straße gilt eine Sonderregelung. Für diese beiden Parkplätze werden die Wochen-Parkkarten in der genannten Zeit, die Monatsparkkarten für den gesamten Monat Dezember, um die Hälfte ermäßigt. Diese ermäßigten Parkkarten sind im Cityparkhaus Eisenach, Sommer-/Uferstraße und im Bürgerbüro, Markt 22, erhältlich.

Für alle anderen Nutzer der Parkplätze Waldhausstraße und Karl-Marx-Straße gilt Gebührenfreiheit für eine Höchstparkdauer, die an den Parkscheinautomaten ausgewiesen wird. Die maximale Parkdauer wird dort für die genannte Zeit auf vier Stunden festgesetzt. Die Parkdauer ist mit einer Parkscheibe kenntlich zu machen.
Für die Inhaber von Monats- und Wochen-Parkkarten für diese zwei Parkplätze gilt die auf den Parkuhren angegebene Höchstparkdauer incl. Parkscheibenpflicht in den genannten zwei Wochen nicht.

Die Stadtverwaltung weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass mit der Gebührenbefreiung keine Aufhebung von Parkverboten verbunden ist. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung wird unabhängig vom Gebührenerlass weiterhin kontrolliert.

Für die Stadt Eisenach bringt diese Geste für die Eisenacher Händler einen Einnahmeverlust bei Parkgebühren von rund 20000 Euro mit sich.