Gericht erklärt Lokführerstreik für rechtswidrig

Die Streikaktionen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) bei der Deutschen Bahn sind vom Arbeitsgericht Mainz für rechtswidrig erklärt worden. Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass die GDL diese einstweilige Verfügung umsetzt und die Streiks unmittelbar beendet.
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird der Fern-, Nah- und Güterverkehr seit 10.15 Uhr schrittweise wieder aufgenommen. Nach den derzeitigen Erkenntnissen wird der Verkehr im Laufe des Tages wieder fahrplanmäßig abgewickelt werden können.
Aktuelle Informationen über den Zugverkehr sind im Internet unter www.bahn.de/aktuell erhältlich. Die Kunden können sich auch über die kostenlose Service-Hotline unter der Telefonnummer 08000 996633 rund um die Uhr informieren.
Fahrgäste, die an einem Streiktag aufgrund streikbedingter Zugausfälle oder Verspätungen ihre Reise nicht antreten können, haben die Möglichkeit, ihre Fahrkarte kostenlos umzutauschen oder sich den Reisepreis erstatten zu lassen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Zeitkarten. Für diese gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen.