GTÜ: Mit Medikamenten am Steuer ist Vorsicht geboten

Bei Einnahme von Pillen, Tropfen und Säften gegen Erkältungskrankheiten das Auto im Zweifel lieber stehen lassen – Hohe Strafen drohen bei Unfällen unter Medikamenteneinfluss

Die Erkältungswelle rollt – Pillen, Tropfen und Hustensäfte stehen derzeit hoch im Kurs. Doch Vorsicht: Medikamente können sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken, so die Sicherheitsexperten der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung. Kommt es unter Medikamenteneinfluss zu einem Unfall, kann dies für den Fahrer fatale Folgen haben. Die Rechtsprechung stuft Fahruntüchtigkeit durch Arzneimittel als Unverantwortlichkeit und grobe Fahrlässigkeit ein.

Kaum jemand kann es sich leisten, wegen einer leichten Erkältung daheim im Bett zu bleiben. Also greift man zu Schnupfen-, Husten- und Schmerzmitteln – sowie leider auch zum Autoschlüssel. Schnell befindet man sich mitten in einem äußerst gefährlichen Kreislauf. Die GTÜ-Experten warnen deshalb vor einem unkalkulierbaren Risiko.

Mit Pillen zu Punkten in Flensburg
Obwohl grippale Infekte und starke Kopfschmerzen eigentlich allein schon das Lenken eines Fahrzeugs grundsätzlich ausschließen sollten, fängt sich der Fahrer je nach pharmazeutischem Cocktail noch zusätzlich eine reichhaltige Palette an Nebenwirkungen ein. Denn gerade die Mittel gegen Erkältungskrankheiten beeinträchtigen ganz besonders das Reaktionsvermögen. Leider ist dies nur wenigen Autofahrern überhaupt bewusst. Dieses fehlende Problembewusstsein wird oft noch verstärkt, wenn die Medizin vom Arzt verordnet wurde. Und Hand aufs Herz: Wer liest den Beipackzettel wirklich komplett durch, um auf Nebenwirkungen zu stoßen wie beispielsweise vermindertes Reaktionsvermögen, Benommenheit, Konzentrationsstörungen, Müdigkeit, Pupillenverengung (erschwertes Dunkelsehen) oder Pupillenerweiterung (erhöhte Blendeempfindlichkeit), schlechtere Augenkoordination (Tunnelblick) oder dergleichen.

Kaskoschutz in Gefahr
Die GTÜ-Experten warnen eindringlich: Mit Medikamenten am Steuer ist äußerste Vorsicht geboten. Beispielsweise findet der Wirkstoff Dextrometorphan mehrerer Hustenblocker auch in der Drogenszene Verwendung. Weitere Opiatpharmaka in Hustenmitteln sind Codein und Dehydrocodein. Bei Nachweis von Medikamenten als Unfallursache erlischt der Kaskoschutz der Kfz-Versicherung. Es drohen Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und in besonders schwerwiegenden Fällen sogar Freiheitsstrafe. Nur ein kleiner Trost kann es noch sein, dass Schäden an anderen Fahrzeugen und Personen auch bei grober Fahrlässigkeit durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt bleiben.

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Auto lieber stehen lassen
Deshalb lautet der GTÜ-Rat: Ob Schnupfen-, Husten- oder Schmerzmittel – vor allem bei Kombinationen dieser Präparate – den Wagen stehen lassen! Ist der Verzicht auf das Auto wirklich absolut unmöglich, dann sollten zumindest folgende fünf Tipps befolgt werden:
1. Beim Arzt oder Apotheker sich über die Verkehrstauglichkeit der Medikamente informieren.

2. Den Beipackzettel genau lesen (Nebenwirkungen).

3. Die Dosierung und den Einnahmerhythmus wie vom Arzt verordnet einhalten.

4. Auf die geringsten Warnzeichen achten, wenn beispielsweise die Buchstaben beim Lesen verschwimmen.

5. Auf Alkohol komplett verzichten – selbst noch 24 Stunden nach Medikamentenkonsum.

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