Hauptuntersuchung: Auf rosa folgt grün

Schonfrist für rosa Prüfplakette läuft ab – 2018 müssen Fahrzeuge mit grüner Plakette zum TÜV – Die rosafarbene Prüfplakette verabschiedet sich für 2018 von deutschen Kfz-Kennzeichen. Ihre Schonfrist läuft spätestens Ende Februar ab. Für Fahrzeughalter, die dann noch mit einer 2017er-Plakette am Auto unterwegs sind, kann es teuer werden. Fahrzeugexperte Torsten Hesse vom TÜV Thüringen warnt davor, die fällige Hauptuntersuchung unnötig hinauszuzögern.

Wer sich überflüssigen Ärger, Rennerei und Zusatzkosten sparen möchte, sollte sein Fahrzeug fristgemäß zur Hauptuntersuchung (HU) vorstellen. Bei Überschreitung der HU-Prüffrist drohen zusätzliche Kosten oder gar ein Bußgeld beziehungsweise ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Allerhöchste Eisenbahn wird es jetzt für Autos mit rosafarbener Prüfplakette. Denn ab dem 1. März ist deren HU 2 Monate überfällig. Dafür sieht der aktuelle Bußgeldkatalog eine Ordnungsstrafe von 15 Euro vor.

Neben dem drohenden Bußgeld kommt auf Fahrzeuge mit einer mehr als 2 Monate überzogenen HU ein umfangreicherer Prüfumfang zu. Das bedeutet für den Halter Zusatzkosten von 20 Prozent, erklärt Torsten Hesse vom TÜV Thüringen. Des Weiteren könnte die Versicherung im Falle eines Unfalls eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Halters unterstellen, sollte es sich beispielsweise nachträglich herausstellen, dass das Fahrzeug womöglich mängelbehaftet war, gibt der Fahrzeugexperte zu bedenken.

Bei einer überfälligen HU von mehr als 4 Monaten ist ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Autofahrer, deren HU-Termin mehr als 8 Monate überzogen ist, werden nach dem aktuell gültigen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 60 Euro belegt und kassieren zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Für Fahrzeuge mit einer abgelaufenen Prüfplakette kann durch Ordnungsämter oder Polizei allerdings bereits am ersten Tag der Überziehung eine Frist zur Zwangsvorstellung verhängt werden. Dadurch hat der Fahrzeughalter zusätzliche und unnötige Laufereien, um den Mangel abzumelden.

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Erfahrungsgemäß lassen gerade Halter, deren Fahrzeuge mängelbehaftet sind, ihren HU-Termin verstreichen.

Aus Angst, die Hauptuntersuchung nicht zu bestehen und keine Prüfplakette zu bekommen, glauben einige Autofahrer, die Zeit heilt alle Wunden.

Hesse appelliert hingegen daran, dem Fahrzeug eine regelmäßige Wartung und Pflege angedeihen zu lassen.

Wer hier spart, spart letztlich am falschen Ende. Ein auf die lange Bank geschobener HU-Termin bringt hingegen überhaupt nichts. Im Zweifel kommen dann geballte Kosten für vernachlässigte Wartung des Fahrzeugs auf den Halter zu, so Hesse.

Die Gültigkeit der HU-Plakette können Fahrzeughalter im Übrigen am hinteren Kenn-zeichen ablesen. Die auf der Plakette in 12-Uhr-Stellung angezeigte Zahl gibt den Monat, die zweistellige Zahl im inneren Kreis das Ablaufjahr an. Auch ein Blick in die Fahrzeugzulassung gibt Auskunft über den Termin zur nächsten Hauptuntersuchung. In diesem Jahr müssen Autos mit einer grünen Plakette am Nummernschild zur HU.

Hintergrund zur Hauptuntersuchung:
Die regelmäßige technische Überwachung hat in Deutschland lange Tradition. Seit Dezember 1951 wird der technische Zustand aller Kraftfahrzeuge und Anhänger mit amtlichen Kennzeichen in zeitlichen Abständen durch amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen wie dem TÜV Thüringen überprüft. Pkw müssen erstmalig nach drei Jahren und danach alle zwei Jahre zur HU. Ausnahmen bilden Fahrzeuge, die als Taxi oder Mietwagen zugelassen werden. Diese müssen bereits nach 12 Monaten ab Erstzulassung sowie regelmäßig im Abstand eines Jahres vorgestellt werden. Das Gleiche trifft auf Omnibusse und Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen Gewicht zu. Lkw unter 3,5 Tonnen und Kräder müssen jeweils erstmalig nach zwei Jahren und dann regelmäßig alle zwei Jahre zum TÜV.

Die farbigen HU-Prüfplaketten am hinteren Kennzeichen werden seit 1960 ausgegeben. Heute gibt es sie in grün, orange, blau, gelb, braun und rosa. Die Farben rollieren und stehen für ein jeweiliges Jahr, in dem das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorgestellt werden muss. 2018 sind Fahrzeuge mit grüner Prüfplakette an der Reihe. Außerdem dürfen derzeit noch Fahrzeuge mit orangefarbener, blauer und die in 2018 neuzugelassenen Autos mit gelber Plakette auf unseren Straßen fahren. Braune Plaketten werden erst wieder im Jahr 2019 für Neufahrzeuge ausgegeben und die rosafarbenen tauchen frühestens 2020 erneut am Nummernschild auf.