Hauptuntersuchung: TÜV-Termin nicht verpassen

Rosa Prüfplaketten laufen ab – Fälligkeitsmonat zeigt immer nach oben – Wer jetzt noch mit einer rosafarbenen Prüfplakette am Auto unterwegs ist, muss entweder im Dezember zur Hauptuntersuchung (HU) oder hat seinen Prüftermin schlichtweg verbremst. Auf der Plakette zeigt der Fälligkeitsmonat immer nach oben. Bei Überschreitung der HU-Prüffristen drohen Zusatzkosten oder gar Bußgelder beziehungsweise ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Der Countdown läuft, Fahrzeuge mit rosafarbener Prüfplakette müssen bis zum 31. Dezember zur Hauptuntersuchung. Viele Autofahrer versäumen zum Jahreswechsel den HU-Termin. Für Autos, deren HU-Termin bereits seit mehr als 2 Monaten abgelaufen ist, sieht der Bußgeldkatalog eine Ordnungsstrafe von 15 Euro vor.

Neben dem drohenden Bußgeld kommt auf die über 2 Monate überfälligen Fahrzeuge bei der HU ein umfangreicherer Prüfumfang zu. Das bedeutet für den Halter Zusatzkosten von 20 Prozent, erklärt Torsten Hesse vom TÜV Thüringen. Des Weiteren könnte die Versicherung im Falle eines Unfalls eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Halters unterstellen, sollte es sich beispielsweise nachträglich herausstellen, dass das Fahrzeug womöglich mängelbehaftet war, erläutert der Fahrzeugexperte.

Bei einer überfälligen HU von mehr als 4 Monaten ist ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Autofahrer, deren HU-Termin mehr als 8 Monate überzogen ist, werden nach dem aktuell gültigen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 60 Euro belegt und kassieren zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Immer häufiger stellen die TÜV-Prüfer Fahrzeuge mit überfälliger HU-Plakette fest. Leider ist das kein Kavaliersdelikt. Zwar drohen Bußgelder für eine Überziehung erst ab dem zweiten Monat, dennoch warnt Fahrzeugexperte Torsten Hesse davor, den HU-Termin unnötig auf die lange Bank zu schieben beziehungsweise verstreichen zu lassen.

Wer sich überflüssigen Ärger, Rennerei und Zusatzkosten sparen möchte, sollte sein Fahrzeug fristgemäß vorstellen. Für Fahrzeuge mit einer abgelaufenen Prüfplakette kann durch Ordnungsämter oder die Polizei bereits im ersten Monat der Überziehung eine Frist zur Zwangsvorstellung verhängt werden, gibt Torsten Hesse zu bedenken. Dadurch hat der Fahrzeughalter zusätzliche und unnötige Laufereien, um den Mangel abzumelden.

Nach Hesses Erfahrung sind es gerade Fahrzeughalter, deren Fahrzeuge mängelbehaftet sind, die ihren HU-Termin verstreichen lassen.

Aus Angst, die HU nicht zu bestehen und keine Prüfplakette zu bekommen, glauben einige Autofahrer, die Zeit heilt alle Wunden.

Hesse appelliert hingegen daran, in regelmäßige Wartung und Pflege des Fahrzeugs zu investieren.

Ein auf die lange Bank geschobener HU-Termin bringt letztlich gar nichts. Im Zweifel kommen dann geballte Kosten für vernachlässigte Wartung des Fahrzeugs auf den Halter zu, erklärt Hesse.

Es gibt aber auch vermehrt Autofahrer, die einfach nicht wissen, wann ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss. Obwohl sich die Gültigkeit der HU-Plakette leicht am hinteren Kennzeichen ablesen lässt. Dabei ist entscheidend, welche Zahl auf der Plakette in der 12-Uhr-Stellung nach oben zeigt. Diese gibt den Fälligkeitsmonat an. Die zweistellige Zahl im inneren Kreis zeigt das Fälligkeitsjahr an. Die schwarze Markierung zwischen den Ziffern 1-12-11 hat hingegen nichts mit dem HU-Termin zu tun. Sie dient Ordnungskräften zur schnelleren optischen Erfassung der Uhrzeigerstellung der Plakette. Anhand der Plakettenfarbe und der Position der Markierung kann so auf einem Blick erfasst werden, ob das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung hat. Wer sich unsicher ist, findet in der Fahrzeugzulassung einen Hinweis auf den nächsten Termin für die Hauptuntersuchung. 2018 müssen alle Fahrzeuge mit grüner Plakette zur HU.

Der TÜV Thüringen bietet eine Terminvereinbarung zur HU auch ganz bequem online an.

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