Hessischer Verkehrsminister lenkt ein

Seit August dieses Jahres hatte der Hessische Verkehrsminister Alois Rhiel die Bundesstraßen B 7 und B 27 in Hessen für den LKW-Verkehr ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht auf einer Länge von ca. 150 km gesperrt. Begründet wurde diese Maßnahme mit dem zunehmenden «Mautausweichverkehr» und der daraus resultierenden Überschreitung von Grenzwerten in der Feinstaubbelastung für die anliegenden Kommunen.

In scharfen Protestbriefen hatten sich sowohl die IHK als auch der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) gegen diese Entscheidung gewandt und den Thüringer Verkehrsminister Andreas Trautvetter um Unterstützung gebeten.
«Dieses ganztägige Durchfahrverbot diskriminiert Thüringer Frachtführer und Spediteure, welche zur fristgerechten Beladung und Anlieferung in Hessen und Thüringen die genannten Bundesstraßen benutzen müssen», argumentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Die Straßen seien aufgrund gewachsener Wegebeziehungen sowie wirtschaftlicher Verflechtungen für das Fuhrgewerbe des Freistaates von großer Bedeutung. «Umwege bis zu 75 km bedeuten höheren Kraftstoffverbrauch und wesentlich längere Fahrzeiten», verweist Grusser auf immense Kostensteigerungen, die kaum an den Kunden weitergereicht werden könnten.

Der Präsident des Thüringer Verkehrsgewerbeverbandes Christoph Schuchert spricht sogar von «politisch motiviertem Maut-Aktionismus». Begründungen von hessischer Seite mit einer Zunahme des mautverdrängten LKW-Verkehrs seien eine reine Schutzbehauptung. «Mautpflichtig sind LKW ab einer zulässigen Gesamtmasse von 12 Tonnen, gesperrt wurden die Bundesstraßen aber für LKW ab einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen», schimpft Schuchert. Gerade bei Terminverkehren könnten die vorgegebenen Zeitfenster nicht mehr eingehalten werden.

Hessens Verkehrsminister Rhiel hat in einem Schreiben an seinen Thüringer Kollegen Trautvetter inzwischen ein «großzügiges Ermessen gegenüber den Transportunternehmen bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen» angekündigt. Zuständige Behörde hierfür sei das Regierungspräsidium Kassel.

«Für diesbezügliche Anfragen oder auch Beratungswünsche haben wir eine Hotline unter 0361-384-203 eingerichtet», bietet Grusser den betroffenen Unternehmern Hilfe und Unterstützung an.