Kein Pardon bei Alkoholfahrt in der Faschingszeit

Fahren unter Alkohol: Am 11.11. um 11:11 Uhr beginnt in den Karnevals- und Faschingshochburgen die fünfte Jahreszeit. Immer wieder glauben einige Feierlustige nach einer ausschweifenden Party, alkoholisiert mit dem Auto nach Hause fahren zu können. Eine Trunkenheitsfahrt kann allerdings nicht nur teuer werden, jedes Jahr endet sie für einige Autofahrer tödlich. Fast jeder dritte MPU-Anlass war 2016 auf eine erstmalige Alkoholfahrt mit erhöhten Blutwerten zurückzuführen.

Feierlichkeiten wie zu Karneval und Fasching führen einige Autofahrer immer wieder in Versuchung, nach Alkoholgenuss mit dem eigenen Wagen den Heimweg anzutreten. Sie glauben, ihren Alkoholkonsum unter Kontrolle zu haben. Eine persönliche Einschätzung der Fahrtüchtigkeit nach Alkoholgenuss ist jedoch nach Ansicht des Verkehrspsychologen Dr. Don DeVol vom TÜV Thüringen schlichtweg nicht möglich.

Wenn die Party einmal im Gange ist, ist es mit den guten Vorsätzen schnell vorbei. Trinkmenge, Trinkgeschwindigkeit und Trinkdauer werden in der Regel falsch eingeschätzt, sodass Autofahrer ihren Promillewert auch nur schwer oder gar nicht abwägen können, stellt DeVol fest. Wer weiß, dass er fahren muss, sollte daher gänzlich auf Alkohol verzichten, rät der Verkehrspsychologe.

Laut aktuellen Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wurden 2016 30 % der medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU) anlassbezogen aufgrund von erstmaliger Alkoholauffälligkeit angeordnet. Für erstmalig mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig gewordene Autofahren sieht die Fahrerlaubnisverordnung ab einem Grenzwert von 1,6 Promille die Anordnung einer MPU vor. Mit insgesamt fast der Hälfte (47 %) der MPU-Gutachten bilden Alkohol-Fragestellungen nach wie vor die stärkste Anlassgruppe. 2016 führten die Träger der bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) insgesamt 91.185 medizinisch-psychologische Untersuchungen durch.

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Alkohol spielt im Straßenverkehr als Unfallursache nach wie vor eine unverändert starke Rolle. Vor allem Hochrisikogruppen wie Alkoholgewöhnte stellen eine enorme Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer dar.

Bezüglich der Unfallschwere belegt die Statistik, dass die Folgen von Unfällen unter Alkoholeinfluss überdurchschnittlich schwerwiegend sind. Bekannt ist, dass das Unfallrisiko ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille rund 10-mal höher ist, als bei einem nüchternen Fahrer, gibt DeVol zu bedenken. Im Sinne der Rechtsprechung sind Fahrer mit einer solchen Blutalkoholkonzentration absolut fahruntüchtig, erklärt der Verkehrspsychologe.

DeVol fordert daher schon länger, die medizinisch-psychologische Untersuchung bundesweit ab 1,1 Promille anzuordnen.

2016 ist die Zahl der Verkehrsunfälle um 2,7 % auf 2.585.327 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dabei starben 3.206 Menschen, das sind zwar 7,3 % weniger als 2015, dennoch stieg die Zahl der Alkoholunfälle im gleichen Zeitraum um 2,4 % auf 35.302. Dabei verunglückten insgesamt 16.995 Personen, 225 davon tödlich. 7,0 % der Getöteten starb 2016 in Folge eines Alkoholunfalls auf Deutschlands Straßen.

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