Kein Pardon bei Alkoholfahrt in der Faschingszeit

Fahren unter Alkohol: Am 11.11. um 11:11 Uhr beginnt in den Karnevals- und Faschingshochburgen die fünfte Jahreszeit aufs Neue. Immer wieder glauben einige Feierlustige nach einer ausschweifenden Party, alkoholisiert mit dem Auto nach Hause fahren zu können. Eine Trunkenheitsfahrt kann allerdings nicht nur teuer werden, jedes Jahr endet sie für einige Autofahrer tödlich. Fast jeder dritte MPU-Anlass war 2015 auf eine erstmalige Alkoholfahrt mit erhöhten Blutwerten zurückzuführen.

Feierlichkeiten wie zu Karneval und Fasching führen einige Autofahrer immer wieder in Versuchung, nach Alkoholgenuss mit dem eigenen Wagen den Heimweg anzutreten. Sie glauben, ihren Alkoholkonsum unter Kontrolle zu haben. Eine persönliche Einschätzung der Fahrtüchtigkeit nach Alkoholgenuss ist jedoch nach Ansicht des Verkehrspsychologen Dr. Don DeVol vom TÜV Thüringen schlichtweg nicht möglich.

Wenn die Party einmal im Gange ist, ist es mit den guten Vorsätzen schnell vorbei. Trinkmenge, Trinkgeschwindigkeit und Trinkdauer werden in der Regel falsch eingeschätzt, sodass Autofahrer ihren Promillewert auch nur schwer oder gar nicht abwägen können, stellt DeVol fest. Wer weiß, dass er fahren muss, sollte daher gänzlich auf Alkohol verzichten, rät der Verkehrspsychologe.

Laut aktuellen Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wurden im Jahr 2015 29,8 % der medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU) anlassbezogen aufgrund von erstmaliger Alkoholauffälligkeit angeordnet. Das sind knapp 5 % mehr als ein Jahr zuvor. Für erstmalig mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig gewordene Autofahren sieht die Fahrerlaubnisverordnung ab einem Grenzwert von 1,6 Promille die Anordnung einer MPU vor. Mit insgesamt fast der Hälfte (49 %) der MPU-Gutachten bilden Alkohol-Fragestellungen nach wie vor die stärkste Anlassgruppe. 2015 führten die Träger der bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) insgesamt 91.276 medizinisch-psychologische Untersuchungen durch.

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Alkohol spielt im Straßenverkehr als Unfallursache nach wie vor eine unverändert starke Rolle. Vor allem Hochrisikogruppen wie Alkoholgewöhnte stellen eine enorme Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer dar.

Bezüglich der Unfallschwere belegt die Statistik, dass die Folgen von Unfällen unter Alkoholeinfluss überdurchschnittlich schwerwiegend sind. Bekannt ist, dass das Unfallrisiko ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille rund 10-mal höher ist, als bei einem nüchternen Fahrer, gibt DeVol zu bedenken. Im Sinne der Rechtsprechung sind Fahrer mit einer solchen Blutalkoholkonzentration absolut fahruntüchtig, erklärt der Verkehrspsychologe.

DeVol fordert daher schon länger, die medizinisch-psychologische Untersuchung bundesweit ab 1,1 Promille anzuordnen.

2015 ist die Zahl der Verkehrsunfälle um 4,6 % gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Dabei starben 3.459 Menschen, das sind 2,4 % mehr als 2014. Bei Alkoholunfällen waren insgesamt 16.682 Personen verunglückt, 256 davon tödlich. Zirka jedes 13. tödlich verunglückte Unfallopfer (7,4 % der Getöteten) starb in Folge eines Alkoholunfalls auf Deutschlands Straßen, sagt die Verkehrsunfallstatistik 2015.

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