KFZ-Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel

Ab dem 01. März 2011 können Thüringer Autofahrer bei einem Wohnortwechsel innerhalb des Freistaats ihr bisheriges KFZ-Kennzeichen mitnehmen. Allerdings müssen die KFZ-Halter bei der neuen Zulassungsstelle wie bisher eine Zulassungsbescheinigung für den neuen Wohnort beantragen.

Die Mitteilungspflicht hinsichtlich der Änderung der Anschrift und die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung sind in der Thüringer Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt. Zurzeit machen von der Option der landesweiten Kennzeichen-Mitnahme bereits die Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Hessen und Schleswig-Holstein Gebrauch.

Bei einer Internet-Umfrage des Thüringer Verkehrsministeriums zur KFZ-Kennzeichen-Liberalisierung gaben im September/Oktober 2010 über 8500 Teilnehmer ihre Stimme ab. Danach votierten insgesamt 65 Prozent der Teilnehmer für die Mitnahme ihres KFZ-Kennzeichens bei Wohnortwechsel. Rund 39 Prozent plädierten für die Wiedereinführung der alten KFZ-Kennzeichen aus den 90er Jahren und 58 Prozent wünschten sich ein Wechselkennzeichen, um mit einem Nummernschild abwechselnd mehrere Fahrzeuge bewegen zu können.