Kleinere Motorradkennzeichen

Ab sofort können kleinere Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm ausgegeben werden. Eine entsprechende Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist in Kraft getreten.
Auf Initiative von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hatte der Bundesrat am 18. März der neuen Regelung zugestimmt. Sie gilt auch für Motorrad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer.

Ramsauer: „Pünktlich zum Start der neuen Motorradsaison ermöglichen wir das Ende der ungeliebten „Kuchenbleche“. Motorradfahrer können nun kleinere Kennzeichen anbringen, die das Fahrzeug nicht verunstalten.“

Durch die Verkleinerung der Schriftgröße bieten auch die neuen Kennzeichen Platz für längere Erkennungsnummern, d.h. mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk.

Ramsauer: „Motorräder sind für die meisten Fahrer eine Herzensangelegenheit. Beim Kennzeichen darf es deshalb keine Kompromisse geben. Motorradfahrer haben nun mehr Möglichkeiten, sich ein Wunschkennzeichen mit persönlichem Bezug auszusuchen.“

Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Kennzeichen in der bisherigen Größe zu verwenden.