Mehr Schutz für Radfahrer: StVO-Novelle soll Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer stärken

Fahrradfahrer sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Wie ein Blick in die bundesweite Unfallstatistik zeigt, stieg die Zahl der tödlich verunglückten Radfahrer im vergangenen Jahr, während die Zahl getöteter Auto- und Motorradfahrer zurückging. Die Bundesregierung will Radfahrer nun mit einer Novelle der StVO besser schützen und einige Autofahrer-Aktionen stärker bestrafen. Unfall-Experte Achmed Leser vom TÜV Thüringen begrüßt den Vorstoß.

Für viele Autofahrer ist es ein verzeihbares Vergehen, aber für Radfahrer kann es ein tödliches Risiko sein:

Wer in zweiter Reihe oder auf dem Radweg parkt, um nur kurz etwas zu erledigen, verengt die Fahrbahn erheblich und zwingt Fahrradfahrer zu gefährlichen Schlenkern in die Spur des fließenden Verkehrs, erklärt Achmed Leser vom TÜV Thüringen. Im letzten Jahr sind 88.850 Radfahrer auf deutschen Straßen verunglückt, 445 davon sogar tödlich. Beide Zahlen liegen deutlich über den Werten des Vorjahres und setzen einen langjährigen Trend fort: Seit Beginn des Jahrzehnts stieg die Zahl der tödlich verunglückten Radfahrer um 16,8 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist klar, dass der Gesetzgeber gegensteuern muss, meint der erfahrene Unfall-Experte.

Mit der geplanten Novelle der StVO nimmt die Bundesregierung scheinbar harmlose Vergehen ins Visier, die bisher mit relativ geringen Bußgeldern belegt waren. Wenn die Novelle vom Bundesrat bestätigt wird, steigen einige Bußgelder drastisch an:

Wenn durch das Halten in zweiter Reihe ein Radfahrer gefährdet wurde, kamen Autofahrer bisher mit 20 Euro davon. In Zukunft sollen es 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg sein. Auch die Behinderung eines Radfahrers durch Halten auf dem Radweg wird mit 70 Euro und einem Punkt deutlich härter sanktioniert als bisher, wo nur 30 Euro zu zahlen waren. Genauso wichtig ist aber, dass der Überholabstand nun mit mindestens 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts definiert wird und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, weist Leser auf weitere geplante Neuregelungen hin.

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