Neuregelung des Punktsystems tritt am 1. Mai in Kraft

Am 1. Mai 2014 tritt die Neuregelung des Punktsystems in Kraft. Das neue „Fahreignungsregister“
löst das alte „Verkehrszentralregister“ ab.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt:
„Mit der Neuregelung modernisieren wir das Punktsystem. Ziel ist es, die Fahreignung derjenigen zu
erfassen und zu bewerten, die wiederholt gegen die Regeln verstoßen. Das neue Punktsystem wird
einfacher, klarer, verständlicher. Durch leicht nachvollziehbare Regelungen zum Punkteeintrag und
zum Punkteabbau erhöhen wir die Akzeptanz des Systems und damit die Verkehrssicherheit. Dadurch
schützen wir diejenigen, die sich an die Verkehrsregeln halten.“
Die wesentlichen Änderungen im Überblick: Der Punktekatalog wird entrümpelt. Es werden im
Wesentlichen nur noch Verstöße mit Punkten bewertet, die die Verkehrssicherheit gefährden, (z. B.
Handyverstöße, Geschwindigkeitsverstöße, bestimmte Verstöße gegen gefahrgutrechtliche
Vorschriften). Außerdem erhalten Personen Punkte, die Feuerwehrzufahrten zuparken oder Unfallflucht
begehen. Andere Verstöße werden hingegen nicht mehr erfasst (z. B. unerlaubtes Einfahren in die
Umweltzone). Sie werden zum 1. Mai 2014 aus dem Registerbestand gelöscht. Eine Auswertung (Stand
Januar 2014) des digitalen Bestandes des bisherigen Registers mit Blick auf Ordnungswidrigkeiten
ergab: nach Umstellung des Systems werden rund 386.000 Eintragungen bzw. rund 141.000 Personen ganz
aus dem Register entfernt – weil diese Verstöße nicht verkehrsrelevant sind. Feste Tilgungsfristen.
Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung entfällt. Ein neuer Eintrag verlängert nun
nicht mehr automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge. Durch diese neue Logik wird das System
nachvollziehbarer. Nur noch 3 Punktekategorien. Klare Differenzierung der Verstöße: (statt bisher 7
Kategorien). Diese entschlackte Gliederung sorgt für Transparenz. Und sie reicht aus, um das
Verkehrssicherheitsrisiko eines wiederholt auffälligen Verkehrsteilnehmers einzuschätzen. Drei
Maßnahmenstufen. Klare Einstufung im System: Zunächst Erfassung im Register „Vormerkung“ (bis zu 3
Punkten). 1. „Ermahnung“ (4-5 Punkte), 2. „Verwarnung“ (6-7 Punkte), 3. „Entziehung der
Fahrerlaubnis“ (ab 8 Punkten). Neues, freiwilliges Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten:
Das neue Fahreignungsseminar kombiniert verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Elemente.
Denn allein Regelkunde führt nicht immer zu mehr Regelakzeptanz. Das neue Fahreignungsseminar soll
den Teilnehmern helfen, sicherheitsrelevante Fehler in ihrem Verkehrs- und Fahrverhalten zu
erkennen und abzubauen. Die Wirksamkeit des Fahreignungsseminars wird fünf Jahre lang erprobt und
wissenschaftlich ausgewertet. Danach wird der Gesetzgeber über das weitere Vorgehen neu
entscheiden. Klare Regelung zum Punkteabbau. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch
freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal
innerhalb von 5 Jahren. Auf der Stufe „Verwarnung“ (6-7 Punkte) kann kein Punkt mehr abgebaut
werden.
Weitere Regelungen Punkteeintrag erst ab 60 € (bisher 40 €) durch Anhebung der Verwarnungsgeld-
bzw. Eintragungsgrenze. Dadurch wird das Verwarnungsverfahren zur einfachen und zügigen Erledigung
von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gestärkt. Damit weiterhin die verkehrssicherheitsrelevanten
Verstöße im Fahreignungsregister erfasst werden können, werden einige Bußgeldregelsätze (z. B. für
Handyverstöße), die derzeit unterhalb von 60 Euro liegen, angehoben. Zum Teil erfolgt daneben auch
eine Anhebung von Regelsätzen für einige nicht-verkehrssicherheitsrelevante Verstöße, die nicht
mehr mit Punkten bewertet werden (z. B. Fahren in Umweltzonen ohne Plakette).
Zum Stichtag 1. Mai 2014 werden alle Einträge im Fahreignungsregister mit mindestens einem Punkt
weitestgehend automatisiert umgestellt. Künftig soll auch eine Online-Abfrage des eigenen
Punktestands möglich sein. Das Kraftfahrtbundesamt digitalisiert gerade die Millionen von Daten.
2016 kann man seinen Punktestand dann online abrufen.
Für Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zum neuen Punktesystem haben, wird das BMVI eine zusätzliche
Hotline schalten:
Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 15:00 Uhr unter der
Rufnummer 030-2008 2345.

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