Planungssicherheit für den öffentlichen Personennahverkehr

Auf der Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes und der EU-Verordnung 1370 erhielt die Verkehrsgesellschaft Wartburgkreis (VGW) für den Regionalverkehr und die Kommunale Personennahverkehrsgesellschaft (KVG) für den Stadtverkehr Eisenach die beantragten Liniengenehmigungen.

Die Übergabe erfolgte durch das Landesverwaltungsamt, vertreten durch Herrn Phenn. Die Genehmigungen umfassen das gesamte ÖPNV-Liniennetz im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach. Nach fast 2-jähriger Vorbereitungszeit, verbunden mit intensiven Beratungen in den entsprechenden Gremien des Kreises und der Stadt Eisenach, insbesondere zu den neuen europäischen Rahmenbedingungen konnten alle Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Konzessionen geschaffen werden.

Gemeinsam mit den Aufgabenträgern Wartburgkreis und der Stadt Eisenach unter Einbeziehung der WIBERA, konnten die erforderlichen Grundlagen/Beschlüsse sowohl im Kreistag wie im Stadtrat Eisenach bereits im Dezember 2009 gefasst werden. Daraufhin erfolgte die Beantragung, die mit der Konzessionserteilung ihren erfolgreichen Abschluss fand.

Somit besteht für alle an der Verkehrsgesellschaft Wartburgkreis beteiligten Unternehmen (KVG, PNG und 12 Privatunternehmen des Wartburgkreises) sowie bei der KVG für den Stadtverkehr Eisenach bis 2019 Planungssicherheit.
Auf Basis der Liniengenehmigungen stehen dennoch für alle Beteiligten große Herausforderungen unter veränderten Bedingungen für die nächsten Jahre an. Gemeinsames Ziel von Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen ist es, dabei auf der Basis des gewachsenen gut funktionierenden Liniennetzes weiterhin ein attraktives und finanzierbares ÖPNV-Angebot zu sozial verträglichen Preisen vorzuhalten und weiterhin eine Spitzenposition in Thüringen einzunehmen.
Dazu werden die entsprechenden Beschlüsse zum Nahverkehrsplan 2012 bis 2016 gemeinsam vorbereitet.