Rallye-Wartburg macht Vollsperrungen notwendig

Wegen der Rallye-Wartburg erfolgen am 5. August 2006 folgende Vollsperrungen für den Straßenverkehr:

Madelungen – Krauthausen – Ütteroda
von 07.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr
mit Umleitung über B 7 – Eisenach – Stregda und umgekehrt.

L 2108 und L 2105 Nazza – Falken – Heyerode
von 07.45 Uhr bis ca. 15.30 Uhr
mit Umleitung über Treffurt – Wendehausen und umgekehrt.
Die Ortslage Falken ist nur aus Richtung Treffurt erreichbar.

L 1027, L 1127 Ruhla – Glasbach – Brotterode
von 14.00 Uhr bis ca. 19.45 Uhr
mit Umleitung über Bad Liebenstein – B 19 bzw. Tabarz – B 88 – Seebach – Thal –
Ruhla und umgekehrt.

Die Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten während der Rallye Wartburg in den aufgeführten Straßenbereichen auf Folgendes zu achten:

– die Rettungswege sind stets freizuhalten.

– Fahrzeuge können von 14.00 Uhr bis 19.45 Uhr von Schillerbuche in Richtung Ruhlaer Skihütte und von Glasbachstein in Richtung Steinbach einseitig am äußersten rechten Fahrbahnrand geparkt werden, wobei jeweils Ausweichstellen zu belassen sind.

– Den Weisungen der Ordner ist zu folgen.

– In Ruhla ist der Parkplatz Schützenhaus zu nutzen.

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– Der Wanderparkplatz Ruhlaer Skihütte, Rennsteighotel sowie anliegendes Bungalowdorf sind in diesem Zeitraum aus Richtung Winterstein anzufahren.

– Die Ortslage Steinbach wird nicht eingeschränkt.

– Dreiherrnstein und Krätzersrasen sind im Sperrzeitraum nicht anzufahren.

L 2608 Trusetal – Schmalkalden
von 14.30 Uhr bis ca. 20.30 Uhr
mit Umleitung über Floh – Seligenthal und umgekehrt.

B 7 A und Deubachshof – Gewerbegebiet Ost-West
von 18.00 Uhr bis ca. 21.30 Uhr
mit Umleitung über Stedtfeld – Hörschel – Pferdsdorf/Spichra und umgekehrt.

– Das Gewerbegebiet Deubachshof Mitte-West sowie die B 7 A im Bereich Deubachshof sind in diesem Zeitraum nicht befahrbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Sperrzeiten sich durch Unfälle ändern können. Den Weisungen der Polizei und der Ordner ist zu folgen. Geänderte oder ausfallende Busverkehre und Buslinien sind den örtlichen Aushängen zu entnehmen.

Rettungswege und Zufahrten sind stets freizuhalten.

Eventuell eintretende Waldbrandstufen und damit verbundene Fahr- und Rauchverbote in Waldbereichen sind zu berücksichtigen.

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