Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei
Thüringens Verkehrsminister Christian Carius macht aus aktuellem Anlass darauf aufmerksam, dass ab 1. Mai 2014 das neue Punktesystem für Verkehrsverstöße gilt. «Mit der Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei gibt es jetzt einen neuen, übersichtlichen und transparenten Punktekatalog. Die geänderte Rechtslage ist zudem auf die sicherheitsrelevanten Verstöße fokussiert. Die Systematik der Umstellung auf acht Punkte ist geeignet, die Verkehrssicherheit in Deutschland zu erhöhen.» Das erklärte Carius heute (Mittwoch) anlässlich der Umstellung des Verkehrszentralregisters beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
Es gibt jetzt eine dreistufige Bewertungsskala: Bei bis zu drei Punkten bekommt der Fahrzeugführer eine Vormerkung. Bei vier bis fünf Punkten gibt es eine Ermahnung. Wird bei diesem Punktestand freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann der Absolvent einmalig einen Punkt abbauen. Beim Punktestand von sechs bis sieben erfolgt eine Verwarnung. Bei acht Punkten (bisher 18 Punkte) wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bestehende Punkte werden anteilmäßig in das neue System überführt.
Die Eckpunkte der Reform des Verkehrszentralregisters (VZR)
* Künftig gibt es nur noch ein, zwei oder drei Punkte (bisher gab es zwischen einen und sieben Punkten)
* Ordnungswidrigkeiten, die nicht die Verkehrssicherheit gefährden, werden künftig nicht mehr mit Punkten geahndet
* Bei acht Punkten wird der Führerschein entzogen (bisher 18 Punkte)
* Wer freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnimmt (bei maximal vier bis fünf Punkten), kann einmalig einen Punkterabatt erhalten.