Schulbeginn: Fuß vom Gas! – Haltestellen

Mit Schuljahresbeginn benutzen wieder zahlreiche Schüler Busse und Bahnen für den Weg zur Schule. Der TÜV Thüringen rät zu besonderer Vorsicht gerade an Haltestellen.

Nach den großen Ferien werden Busse und Bahnen wieder stärker von Schülern genutzt. An Haltestellen heißt es für die Autofahrer daher, Fuß vom Gas. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Schulbussen geschenkt werden.

Schulbusse sind mit einem orangefarbenen, viereckigen Schild auf dem zwei Kinder abgebildet sind, gekennzeichnet. Das Zeichen ist vorn und hinten am Bus angebracht. Es signalisiert den Verkehrsteilnehmern, an Haltepunkten besonders vorsichtig vorbeizufahren. Denn gerade jüngere Schüler können Verkehrssituationen nicht richtig einschätzen.

Bei vielen Führerscheininhabern hapert es, wenn es um das richtige Verhalten an Haltestellen geht. Die StVO sieht an Haltestellen vor, dass Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähern, nicht überholt werden dürfen. Haben diese an Haltestellen wartend das Warnblinklicht eingeschaltet, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Ganz wichtig: das gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Wenn Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse die Haltestelle wieder verlassen wollen, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer ihnen das ermöglichen.

Zum Schulbeginn appelliert der TÜV Thüringen alle Autofahrer zu einer besonnen Fahrweise. An Haltestellen, Fußgängerüberwegen und an Schulen und Kindereinrichtungen heißt es, Fuß vom Gas.