Smartphones im Straßenverkehr: Gefährliches Entertainment

BMVI und DVR starten Aktion #FingervomHandy – Ein Leben ohne Smartphone ist für viele heute kaum vorstellbar. Es ist unser ständiger Begleiter, unser Kommunikator, Fitnesstrainer und Entertainer. Telefonieren wird mit dem Smartphone mehr und mehr zur Nebensache. Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen warnt jedoch vor zu starker Ablenkung im Straßenverkehr durch die digitalen Alleskönner. Vor allem am Steuer heißt es: Finger vom Handy.

Jeder zehnte Verkehrstote geht auf einen Unfall durch Ablenkung zurück. Das geht aus einer aktuellen Umfrage ihm Rahmen der Aktion #FingervomHandy hervor, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) initiiert wurde. 61 % der Pkw-Fahrer gaben sogar an, in bestimmten Situationen das Handy oder Smartphone am Steuer zu nutzen, obwohl 92 % der Befragten dessen Nutzung im Straßenverkehr als gefährlich einschätzten.

Dass Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung verboten ist und nachweislich vom Straßenverkehr ablenkt, ist hinlänglich bekannt. Wie auch die DVR-BMVI-Umfrage ergab, glauben manche Autofahrer, dass das Lesen einer Nachricht oder das schnelle Posten im Social Net an der roten Ampel nicht unter das Delikt „Telefonieren am Steuer“ fällt. Doch weit gefehlt.

Bereits die reine Bedienung von Smartphone und Co. kann bei laufendem Motor auch im Stand als unerlaubte Benutzung des Mobiltelefons gewertet werden. Ganz egal, ob nur ein Anruf abgewiesen, eine Nachricht gelesen oder geschrieben wird. Die Bedienung in der Hand ist untersagt. Nur wenn eine entsprechende Halterung vorhanden ist und das Gerät per Sprachsteuerung bedient wird, liegt keine Ordnungswidrigkeit vor, erklärt Achmed Leser vom TÜV Thüringen.

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Die Bußgelder für die Benutzung von Handy, Smartphone und Co. am Steuer wurden erst jüngst drastisch erhöht. Hierfür wurde der Begriff auf „elektronische Geräte“ ausgeweitet. Dafür sind jetzt Strafen von bis zu 200 Euro fällig. Beispielsweise wenn aufgrund der widerrechtlichen Nutzung eine Sachbeschädigung resultiert. Zusätzlich kommen dann zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot hinzu. Wer sein elektronisches Gerät rechtswidrig am Steuer benutzt, muss mit 100 Euro Geldbuße rechnen, liegt eine Gefährdung vor, werden 150 Euro fällig. Zudem droht ein Punkt im Fahreignungsregister.

Die Nutzung des Handys als Fahrzeugführer, aber genauso als Radfahrer, wird als grobe Fahrlässigkeit gewertet. Das bedeutet im Falle eines Unfalls, dass auch bei Unverschulden eine Teilschuld anerkannt werden kann. Möglicherweise ist dann sogar der Versicherungsschutz in Gefahr, warnt Leser.

Für die Benutzung des Telefons beziehungsweise Smartphones auf dem Fahrrad wird jetzt ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro fällig.

Eine völlig neue und hochriskante Ablenkung durch Smartphones im Straßenverkehr sieht Leser allerdings bei Fußgängern. Die Benutzung des Smartphones ist für Fußgänger zwar nicht verboten und auch der Bußgeldkatalog sieht dafür keine Strafen vor, dennoch schätzt der Unfallexperte das Lesen oder Schreiben auf dem Touchscreen während des Laufens als extrem gefährlich ein. Ein Trend, der nicht ausschließlich in Großstädten oder nur bei der jungen Zielgruppe zu beobachten ist.

Die Gefahr, zu stürzen oder eine Verkehrssituation falsch oder zu spät einzuschätzen, ist riesig. Wer noch dazu mit Kopfhörern unterwegs ist, muss sich nicht wundern, wenn er ein nahendes Fahrzeug nicht wahrnimmt, so Achmed Leser.

Jedes Jahr ereignen sich unzählige Rutsch-, Stolper- und Sturzunfälle, eine genaue Statistik zu den Unfallursachen gibt es dazu nicht. Dennoch dürfte die Anzahl der Stürze aufgrund der zunehmenden Smartphone-Nutzung im Straßenverkehr eher weiter zunehmen.

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