Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW in Thüringen vorübergehend ausgesetzt

Bildquelle: Symbolbild – KI-generiert
Ab sofort und bis zunächst 31. August 2026 dürfen LKW-Fahrten in Thüringen auch an Sonn- und Feiertagen stattfinden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wurde vom Thüringer Landesverwaltungsamt erlassen. „Mit der Regelung schaffen wir zusätzliche Spielräume für notwendige Transporte auf der Straße und tragen damit den besonderen Witterungsbedingungen und den Einschränkungen in der Binnenschifffahrt Rechnung. Der Freistaat Thüringen ist aufgrund seiner zentralen Lage in Deutschland ein Transitland und leistet so einen unverzichtbaren Beitrag zur Logistik im gesamten Bundesgebiet“, so Infrastrukturminister Steffen Schütz.
Hintergrund der Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für LKW ist die extrem trockene Wettersituation und teils extreme Niedrigwasserstände in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen. Die Binnenschifffahrt und daraus folgend Logistikketten sind dadurch stark eingeschränkt. Die Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots soll dazu beitragen, notwendige Transporte auch über die Straße abwickeln zu können und die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft zu sichern. Um die globalen Warenströme aufrecht zu erhalten, haben bereits die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgesetzt.
„Der Freistaat hat mit der Aufhebung des Fahrverbots für notwendige Transporte nun die erforderliche Regelung getroffen. Das entspricht der geographischen Lage Thüringens und verhindert einen Flickenteppich“, so Minister Schütz. Die Ausnahme ermöglicht notwendige Fahrten, stellt jedoch keine uneingeschränkte Freigabe des Lkw-Verkehrs an Sonn- und Feiertagen dar. Die Ausnahmegenehmigung zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots gilt zunächst bis 31. August 2026.