Sorge um den Wirtschaftsstandort Deutschland

Die Teilnehmer der 26. Jahreshauptversammlung des LTV e.V. haben nachstehende Resolution mit großer Mehrheit und in Sorge um den Wirtschaftsstandort Deutschland und ihre eigene wirtschaftliche Existenz beschlossen:

1. Der Mindestlohn und dessen Auswirkungen werden durch die Thüringer Verkehrsunternehmer mit sehr viel Mühe und finanziellen Einbußen geschultert. Dies geht jedoch nicht unbegrenzt. Der Anteil osteuropäischer Lkw auf deutschen Straßen steigt unaufhörlich und die Frachtpreise fallen. Dies ist unter anderem möglich, weil diese osteuropäischen Unternehmer keinen Mindestlohn bei grenzüberschreitenden Transporten oder Kabotagebeförderungen zahlen, obwohl sie durch das MiLoG dazu verpflichtet sind. Durch die niedrigen Löhne und die EUSubventionen, die diese osteuropäischen Unternehmen für die Anschaffung von Neufahrzeugen und Neuteilen erhalten, entsteht ein enormer Wettbewerbsvorteil gegenüber inländischen Unternehmen. Wir fordern die Bundesregierung auf, für mehr Chancengleichheit zu sorgen und das MiLoG in Bezug auf die osteuropäischen Unternehmen verstärkt zu kontrollieren und zu sanktionieren. Wir lehnen eine Erhöhung des Mindestlohnes zum 01.01.2017 strikt ab.

2. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Kabotageregelungen aus Artikel 8 der EUVerordnung 1072/2009 verstärkt zu kontrollieren und zu sanktionieren, um den Wettbewerbsverzug aufgrund des Lohndumpings gegenüber inländischen Unternehmen einzudämmen. Die Nutzung der durch TollCollect erhobenen Mautdaten könnte die Kontrolldichte wesentlich erhöhen.

3. Wir fordern die Landesregierung auf, die unteren Verkehrsbehörden anzuweisen, neben der Genehmigungsbearbeitung auch ihrer Pflicht der Kontrolle konsequent nachzukommen. Aufgrund der fehlenden Kontrollen ist zu erkennen, dass im Güterverkehr und im Personenverkehr Unternehmer oder auch Privatpersonen gegen geltendes Recht verstoßen. Dies demotiviert ordnungsmäßig arbeitende Unternehmer.

4. Wir fordern die Bundes- und die Landesregierung auf, die Mängel des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu verbessern. Es darf nicht sein, dass ein Verkehrsunternehmen mit 15 Mitarbeitern und 12 Fahrzeugen fünfmal so viel Rundfunkbeitrag entrichten muss wie ein Produktionsbetrieb mit ebenfalls 15 Mitarbeitern. Die 15 Mitarbeiter haben ja nur 30 Ohren und 30 Augen. Dieser Missstand, dass Fahrzeuge extra berechnet werden, ist schnellstmöglich zu beseitigen.

5. Das Handbuch „Schnittstelle Laderampe – Gute Beispiele“ ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht. Fahrer werden an den Verladerampen weiterhin erniedrigt und unterdrückt. Die Unternehmen und die Fahrer müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen und sich nach der Entladung um die Güteklasse der Tauschpaletten streiten. Zuvor haben die Fahrer natürlich noch die Ware zusammengesucht und selbst beladen oder abgeladen. Legen die Unternehmer Rechtsmittel ein oder wehren sich anderweitig, erhalten sie Hausverbote oder keine Aufträge mehr. Wir fordern Politik und Verlader auf, diese Missstände zu beseitigen.

6. Das Thüringer Verkehrsgewerbe lehnt eine weitere Ausdehnung der Maut auf alle Bundesstraßen ab 2018 kategorisch ab. Wir befürchten, dass beispielsweise Umlagerungen vom Kunden zum Logistiker oder auch nur unternehmensintern die Regionalverkehre und die Verwaltung in den Verkehrsunternehmen zusätzlich mit Kosten belasten wird.

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