Standstreifen bei Stau tabu

Besonders zu Ostern staut es sich wieder in ganz Deutschland. Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen warnt ausdrücklich davor, auf Autobahnen den Standstreifen als Abkürzung zu missbrauchen.

Bei Staus oder zähfließendem Verkehr versuchen manche Autofahrer auf oftmals abenteuerliche Weise die Autobahn zu verlassen. Dabei gefährden sie sich und andere Verkehrsteilnehmer, weiß Unfallexperte Achmed Leser. Der Standstreifen darf nur nach Freigabe durch die Polizei als zusätzliche Fahrspur genutzt werden beziehungsweise wird die Nutzung durch das entsprechende Verkehrszeichen (223.1) erlaubt. Ansonsten ist der Standstreifen auf Autobahnen tabu und ausschließlich Notfällen oder Pannenfahrzeugen vorbehalten, so Leser. Wer auf dem Seitenstreifen rechts an stehenden Fahrzeugen vorbeifährt, um so abzukürzen, riskiert Unfälle.

Der Bußgeldkatalog sieht für einen derartigen Verstoß eine Geldbuße von 75 Euro sowie einen Punkt im aktuellen Fahreignungsregister vor. Laut StVO ist das Verlassen der Autobahn im Übrigen auch nur an gekennzeichneten Autobahnausfahrten erlaubt.

Der Experte des TÜV Thüringen rät: bei Stau und stockendem Verkehr die Warnblickanlage einzuschalten, ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten sowie eine Rettungsgasse zu bilden. Die vorgeschriebene Gasse ist in der Mitte der Richtungsfahrbahn beziehungsweise bei drei Fahrstreifen zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen freizuhalten. Leser empfiehlt Autofahrern außerdem, bei Staus einen kühlen Kopf zu bewahren und unnötige Spurwechsel zu vermeiden. Dies bringt nachweislich keinen messbaren Zeitgewinn, birgt aber ein erhöhtes Unfallrisiko.

Leser rät, vor Reiseantritt sich rechtzeitig über das Verkehrsgeschehen und Stauwarnungen im Radio oder Internet zu informieren und aktuelle Verkehrsmeldungen zu berücksichtigen. So spart man Zeit und Nerven.

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