Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) soll verständlicher und bürgernäher werden

„Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen will in seinem Programm für mehr Sicherheit im Straßenverkehr die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bürgernäher und verständlicher machen.“ Dazu wolle sein Ministerium eine Arbeitsgruppe einsetzen, sagte Bodewig am 21. Februar in Berlin.

„Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist mit ihren Regeln und ihrer Sprache für den Bürger in manchen Bereichen nicht mehr verständlich und schwer nachvollziehbar“, sagte Bodewig.

Die StVO habe in den 31 Jahren ihres Bestehens ihrer Funktion gut entsprochen. Trotzdem sei dieses Regelwerk sehr komplex und in einer für den Verkehrsteilnehmer nicht immer leicht verständlichen Sprache verfasst. Viele Änderungen und Ergänzungen in den vergangenen drei Jahrzehnten habe diese Komplexität bewirkt.

Ziel unseres Vorhabens sei es, die Regeln, soweit erforderlich, verständlich, plausibel und stimmig in ihrem jeweiligen Aufbau und in der Gesamtsystematik und so ‚bürgerfreundlich‘ zu gestalten. „Wir wollen Möglichkeiten zur Verringerung der Regelungsintensität und -tiefe nutzen“, sagte Bodewig. Selbstverständlich werde die Überarbeitung keine Einschränkungen bezüglich Sicherheit und Ordnung des Verkehrs haben. Dabei werden bewährte materielle Grundregeln der StVO nicht zur Disposition gestellt. Auch die durch § 6 des Straßenverkehrsgesetzes vorgegebene Zielrichtung der StVO und verbindliche internationale Vorgaben bleiben gewahrt.

Um einen umfassenden Überblick über den Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Straßenverkehrsregeln zu erhalten, hat Bundesminister Kurt Bodewig alle bundesweit organisierten Verbände und Organisationen eingeladen, an diesem Vorhaben mitzuwirken.

Daher habe er den Organisationen neun Fragen gestellt:

1. Ist der Aufbau des ersten Teils der StVO (§§ 1 – 38) sachgerecht?
Wenn nein, welche Alternative wird vorgeschlagen?

2. Bestehen Ansatzpunkte für eine durchgreifende „Deregulierung“ (Verschlankung) des ersten Teils?
Wenn ja, in welchen Bereichen?

Anzeige

3. Wo liegen systematische oder sogar inhaltliche Unstimmigkeiten vor?

4. Welche Regelungen sind auf Grund veränderter Verkehrsverhältnisse überholt?

5. Welche Regelungen sind möglicherweise für die Verkehrsteilnehmer nicht plausibel?

6. Welche Regelungen haben ein erkennbares Befolgungsdefizit?
a) Woraus erklärt sich dieses?
b) Kann durch Neufassung der Vorschriften eine Verbesserung erreicht werden?

7. Welche Regelungen sind zu detailliert und können vereinfacht und/oder gestrafft werden?

8. Welche Regelungen sind sprachlich überarbeitungsbedürftig?

9. Bestehen Regelungslücken/neuer Regelungsbedarf?

Die interessierten Verbände sollen sich bis zum 30. April 2002 äußern.

Die §§ 1 – 38 StVO in der derzeit gültigen Fassung finden Sie

Anzeige