Todesfalle dunkle Kleidung

Radfahrer, Jogger und Fußgänger zählen zu einer gefährdeten Spezies und das nicht nur in der dunklen Jahreszeit. «Oftmals ist den vermeidlich schwächeren Verkehrsteilnehmern gar nicht bewusst, welchen Gefahren sie sich aussetzten», weiß Achmed Leser, Verkehrs- und Unfallexperte des TÜV Thüringen. «Wer bei schlechten Sicht- und Witterungsverhältnissen mit dunkler Kleidung unterwegs ist, riskiert sein eigenes Leben. Auf unbeleuchteten Straßen ohne Fuß- und Radwegen werden von Kraftfahrern dunkle Silhouetten häufig viel zu spät wahrgenommen beziehungsweise ganz und gar übersehen. Die Folge sind schwere Unfälle, oftmals mit tödlichem Ausgang.»

Generell sollten Fußgänger und Radfahrer auf helle, kontrastreiche Kleidung achten. Oftmals reicht schon ein bunter Schirm oder eine auffällige Regenjacke aus. Sinnvoll sind Reflexionsstreifen, die entweder bereits in der Kleidung integriert sind oder bei Bedarf angebracht werden können. Die fluoreszierenden Flächen leuchten im Scheinwerferlicht und warnen herannahende Fahrzeuge rechtzeitig. «Für Schulranzen sind die so genannten Katzenaugen vorgeschrieben. Die Sicherheitsausstattung, die Eltern für ihre Kinder fordern, wird von den Erwachsenen, wenn es um das eigene Outfit geht, allzu oft vernachlässigt», so Leser.

Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Unachtsamkeit, Leichtsinn und fehlende Erfahrung sind die häufigsten Unfallursachen. Neben gut sichtbarer Kleidung und reflektierenden Schultaschen sollten Eltern ihre Kinder auf Gefahrenstellen hinweisen und gemeinsam den Schulweg ablaufen.

Auf unbeleuchteten Straßen hilft schon eine einfache Taschenlampe, um auf sich aufmerksam zu machen. Besser sind allerdings batteriebetriebene Blinkleuchten, die nächtliche Fußgänger oder Jogger von vorn und hinten sichtbar werden lassen. Beim Laufen außerhalb geschlossener Ortschaften sollte darauf geachtet werden, sich auf der der linken Fahrbahnseite, also entgegen der Fahrtrichtung zu bewegen. Entgegenkommende Fahrzeuge können so frühzeitig erkannt werden, ein Ausweichen ist gegebenenfalls möglich. Innerhalb von Ortschaften sollten Straßen nur an gut beleuchteten Zebrastreifen oder Fußgängerüberwegen mit Ampeln überquert werden. Neben einer gutsichtbaren Kleidung sollte für Radfahrer ein Helm Pflicht sein, rät der Verkehrsexperte. Am Straßenverkehr dürfen nur verkehrstaugliche Fahrräder mit vorgeschriebener Beleuchtungseinrichtung teilnehmen.

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