TÜV: Gesetzliches Aus für alte Kindersitze

Ab April 2008 dürfen europaweit nur noch Autokindersitze verwendet werden, die nach der ECE-Norm 44/03 oder 44/04 geprüft wurden. Bei Nutzung von alten Modellen (ECE 44/01 bzw. 44/02) droht ein Bußgeld von 30 Euro.

Nach welcher Norm der Sitz geprüft wurde, findet man auf einem Aufkleber oder Aufnäher auf dem Sitz. Darauf steht die ECE-Norm und unter dem eingekreisten großen E eine mehrstellige Prüfnummer, die mit 03 oder 04 beginnen sollte.

Modelle, bei denen diese Nummer mit 01 und 02 beginnen, sind zum Teil älter als 13 Jahre und entsprechen nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards. Aufgrund des Alters ist mit Materialermüdung zu rechnen. Auch die Ergonomie der Sitze wurde in den letzten Jahren von den Herstellern verbessert.

Mit Einführung der Norm 44/03 im Jahr 1995 wurden insbesondere die Anforderungen an das Unfallverhalten der Kindersitze verschärft. Die Hersteller haben darauf reagiert und ihre Sitze entsprechend weiterentwickelt. Mehr Sicherheit beim Frontcrash wird seitdem in der Praxis erreicht durch:

• einen stabilen Schrittgurt bei Modellen mit Hosenträgergurten,
• das Verbot sogenannter «Gurtmanschetten» und
• besonders beim Beckengurt ausgeprägtere Gurtführungen, die farblich gekennzeichnet sind.

Bei einem Neukauf eines Kindersitzes sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass er nach ECE 44/03 bzw. 04 zugelassen ist. Am besten man probiert den Kindersitz mit Kind aus. Wichtig ist, dass der Sitz so eingebaut werden kann, dass er einen festen Halt hat.

Der TÜV Thüringen bietet an allen Prüfanlagen einen Kindersicherheitscheck für Fahrzeuge an. Dabei werden nicht nur Kindersitze, sondern z.B. auch die Schließkraft der elektrischen Fensterheber kontrolliert.

Anzeige