Verkehrseinschränkungen in der Innenstadt

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Verkehrseinschränkungen vom 10. bis 13. November wegen des Martinsumzugs und des Martinsmarktes am Lutherplatz

Anlässlich des Martinsumzuges kommt es vom 10. bis 13. November zu Verkehrseinschränkungen im Bereich Markt, Lutherplatz, Lutherstraße, Johannisplatz, Johannisstraße und Karlsplatz.

Für den Martinsumzug am 10. November werden ab ca. 17 Uhr die Georgenstraße ab der Einmündung Wydenbrugkstraße und die Straße hinter der Georgenkirche aus westlicher Richtung gesperrt. Der Bereich vor der Post bleibt über die Untere Predigergasse erreichbar.

Ab 16:30 Uhr wird der Karlsplatz im Bereich des Lutherdenkmals voll gesperrt. Bereits ab 15 Uhr sind die Parkplätze im Bereich Karlsplatz und Johannisstraße gesperrt.

Während des Martinsumzuges vom Karlsplatz zum Lutherplatz, in der Zeit von ca. 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr, werden weiterhin die Löberstraße, die Goldschmiedenstraße, der Johannisplatz und die Schmelzerstraße gesperrt.

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Die Bushaltestellen Karlsplatz und Markt werden wegen des Martinsumzuges am 10. November zeitweise nicht angefahren. Die Busse fahren die Ersatzhaltestellen am Ärztedenkmal und in der Sophienstraße an. Das VUW (Verkehrsunternehmen Wartburgmobil) wird an den Haltestellen rechtzeitig Aushänge anbringen.

Aufgrund des diesjährigen Martinsmarktes werden am 10. November ab 17 Uhr auch der Lutherplatz und die Lutherstraße für den Fahrverkehr gesperrt. Die Lutherstraße wird nach dem Abzweig Schmelzerstraße zudem vom 9. November (ab 12 Uhr) bis 13. November gesperrt bleiben.

Um die Erreichbarkeit des Lutherhauses sowie der Anwohnergebäude und des Schlosshotels zu gewährleisten, wird die Einbahnstraßenregelung in der Lutherstraße von Einmündung Mönchstraße in Richtung Lutherplatz aufgehoben.

Die Verkehrsteilnehmer können in diesem Zeitraum hinter der Georgenkirche in Richtung Georgenstraße zu fahren. Das bestehende Verkehrsverbot wird dazu befristet aufgehoben.

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten die veränderte Verkehrsführung und Beschilderung zu beachten und die genannten Bereiche wenn möglich zu umfahren.

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