Verkehrshelfer an der Evangelischen Grundschule

Die Evangelischen Grundschule Eisenach (Ernst-Thälmann-Straße) wird zukünftig vier bis sechs Verkehrshelfer stellen. Die Helfer werden von der Polizei geschult. Die Verkehrshelfer sollen den Schülerinnen und Schülern unter anderem am Nachmittag dabei helfen, die Ernst-Thälmann-Straße sicher zu überqueren und darauf zu achten, dass dies überwiegend am zirka 90 Meter von der Schule entfernten Fußgängerüberweg geschieht.

Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Beratung von Vertretern der städtischen Straßenverkehrsbehörde, der Grundschule, Polizei, Elternvertretern und Verkehrswacht zum Thema sicherer Schulweg. Die Stadt hat bereits mehrere andere Maßnahmen im Schulbereich umgesetzt. Dazu gehören zum Beispiel im Schulbereich der Ernst-Thälmannstraße auf beiden Straßenseiten aufgestellte „Achtung Schulkinder“, „freiwillig 30 km/h“ und eine fest installierte Geschwindigkeitsanzeige. Sie sollen die Verkehrsteilnehmer dazu veranlassen, an dieser Stelle besonders vorsichtig und aufmerksam zu fahren.

Die Verkehrsbehörde der Stadt wird außerdem die Messergebnisse der Geschwindigkeitsanzeigetafel ständig auswerten und gezielte Geschwindigkeitsmessungen veranlassen, wenn größere Überschreitungen festgestellt werden.

Die Verkehrsbehörde der Stadt Eisenach und die Verkehrswacht Wartburgkreis weisen darauf hin, dass auf dem Radweg der Ernst-Thälmann-Straße nicht geparkt werden darf. Vor allem dann nicht, wenn Eltern ihre Kinder aus den Fahrzeugen ein- oder aussteigen lassen oder ihre Kinder in die Schule bringen. Dies sollte direkt an der Schule erfolgen.

Die Zufahrt zur Schule ist nur über die von der Einfahrt zur Polizei abgehende Straße möglich. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass diese Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Das bedeutet, dass dort Schrittgeschwindigkeit gilt. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht gestattet – ausgenommen ist das Ein- oder Aussteigen. Beim Ausfahren aus dieser Straße auf die Zufahrtsstraße zur Polizei muss die Vorfahrt beachtet werden.

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