Verkehrsmeldung im Stadtgebiet
Einbahnstraßenregelung in der Altstadtstraße verlängert
Auf Grund von Verzögerungen im Bauablauf bleibt die Einbahnstraßenregelung stadteinwärts in der Altstadtstraße voraussichtlich noch bis Dienstag, 9. April, bestehen.
Die Einbahnstraßenregelung gilt stadteinwärts aus Richtung Weimarische Straße kommend bis zur Einmündung Hellwigstraße. Das Befahren der Altstadtstraße von der B19 sowie aus der Langensalzaer Straße kommend bis zur Einmündung Hellwigstraße ist stadtauswärts ebenfalls möglich. Hier erfolgt eine Sackgassenregelung. Eine Umleitung ist ausgeschildert.