Verkehrssünden im Ausland

Wer im Urlaub mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte sich nach einem Rat des ADAC strikt an die Verkehrsvorschriften des Gastlandes halten. Schon relativ harmlose Delikte werden in vielen Ländern mit wesentlich höheren Strafen als in Deutschland geahndet. Hinzu kommt, dass ab dem 1. Oktober 2010 nichtbezahlte Bußgelder aus sämtlichen 26 EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden, was bisher nur bei österreichischen Bußgeldern möglich ist. Davon können unter Umständen auch Geldbußen von der Urlaubsreise betroffen sein.

Die aktuelle ADAC-Tabelle «Das kosten Verkehrssünden im Ausland» zeigt, dass in Norwegen besonders hohe Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 450 Euro) sowie Rotlicht- und Überholverstöße (650 Euro) verhängt werden. Auch in den anderen skandinavischen Ländern geht man mit Verkehrssündern nicht gerade zimperlich um. In Dänemark zahlt man für Trunkenheitsfahrten bis zu einem Monatsverdienst, in Finnland mindestens 15 Tagessätze, die sich ebenfalls nach dem Monatsverdienst bemessen. In Schweden werden bereits bei 0,2 Promille hohe Bußen fällig, nicht selten ist dort auch die Verhängung von Haftstrafen.

Zahlreiche Länder wie Österreich, Ungarn, Italien oder Griechenland haben keine festen Bußgeldsätze für einzelne Verstöße. Hier hat die Polizei vor Ort einen entsprechenden Ermessensspielraum oder es werden zunächst nur Mindestbußen verhängt. In solchen Ländern kann es sich lohnen, Knöllchen sofort zu bezahlen. So können sich in Griechenland die ohnehin schon hohen Bußgelder verdoppeln, wenn sie nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt werden. Ein Überholverstoß kostet dann schnell mal 700 Euro. Auch andere südeuropäische Länder wie Italien oder Spanien sehen drastische Sanktionen vor:
In Italien wird bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) des Fahrers von mindestens 1,5 Promille das Kfz sichergestellt und, sofern der Eigentümer selbst am Steuer saß, zwangsversteigert und enteignet. Zudem werden dort seit kurzem für bestimmte Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen nachts zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höhere Beträge als tagsüber erhoben. Wer in Spanien 60 Kilometer zu schnell oder mit mehr als 1,2 Promille fährt, riskiert eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten

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