Vorsicht Restalkohol am Steuer

Restalkohol wird nach ausschweifenden Feiern wie zu Silvester oftmals unterschätzt. Dr. Don DeVol, Verkehrspsychologe beim TÜV Thüringen rät Autofahrern, die am nächsten Morgen mit dem Fahrzeug unterwegs sein wollen, bei aller Feierlaune ihren Alkoholkonsum zu bedenken. «An einem Abend wie der Silvesternacht kann bei einem verstärkten Trinkverhalten sehr wohl ein Alkoholpegel von über 1,0 Promille aufgebaut werden», so DeVol.

Was viele nicht wissen, der Alkoholabbau dagegen dauert wesentlich länger als der Aufbau. «Ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann baut pro Stunde zirka 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Bei Frauen liegt der Alkoholabbau etwas unter diesem Wert», erläutert Dr. DeVol. «Das bedeutet, dass nach einer lang ausgedehnten Party durchaus am nächsten Morgen auch nach acht Stunden Schlaf immer noch eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegen und der Blutalkoholspiegel über der 0,5-Promillegrenze liegen kann», warnt DeVol. Die Fahrerlaubnis wäre dann für drei Monate weg. Bei einer auffälligen Fahrweise beziehungsweise der Beteiligung an einem Unfall würden bereits 0,3 Promille Blutalkohol für Fahrverbot, Punkte sowie Geldstrafe ausreichen.

Laut Bußgeldkatalog droht ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille ein Fahrverbot bis zu drei Monaten, 500 Euro Bußgeld für Ersttäter. Bei einer Vorstrafe werden 1000 Euro, bei Wiederholungstätern sogar 1500 Euro fällig. Außerdem wandern vier Punkte aufs Flensburger Punktekonto. Ist ein Fahrer mit einem Alkoholpegel von über 1,1 Promille im Blut unterwegs, drohen verschärfte Strafen mit bis zu sieben Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister, dem Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe bis zu 3000 Euro oder Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt auch in der Neujahrsnacht die strikte Einhaltung der Null-Promillegrenze.

Fazit des Verkehrspsychologen Dr. Don DeVol: «Wer weiß, dass er fahren muss, sollte gänzlich auf Alkohol verzichten.»

Anzeige
Anzeige