Vorsicht Wild

Schlechte Witterungs- und Sichtverhältnisse erschweren das Autofahren im Herbst. Jetzt steigt die Kollisionsgefahr mit Wildtieren. Jährlich ereignen sich in Deutschland weit über 200000 Wildunfälle. Im vergangenen Jahr kamen dabei 27 Menschen ums Leben.

Besonders in den Herbstmonaten September bis November häufen sich die Verkehrsunfälle mit Wildtieren. In dieser Zeit kommt es aufgrund des Äsungs- und Paarungsverhalten zu vermehrten Wildwechsel.

Achmed Leser, Schadenexperte beim TÜV Thüringen rät zu einer, den Witterungsverhältnissen angepassten Fahrweise. «Gerade beim Befahren von Landstraßen in Waldgebieten sollte mit plötzlich auftauchendem Wild gerechnet werden», so Leser. «Die größte Gefahr mit einem Wildtier zu kollidieren, sind die Morgen- und Abendstunden. Ein Zusammenprall verursacht in der Regel einen nicht unerheblichen Sachschaden am Fahrzeug. Personenschäden kommen oft dann hinzu, wenn das Tier bei hoher Geschwindigkeit ins Fahrzeuginnere katapultiert wird oder es in der Schrecksekunde zu einem Folgeunfall kommt», weiß der Schaden- und Wertgutachter.

Das Verkehrsschild 142 «Wildwechsel» weist auf Streckenabschnitte hin, auf denen das Wild häufig die Fahrbahn quert. Hier sollten Autofahrer besonders aufmerksam unterwegs sein und das Tempo reduzieren. Tausende Verkehrsteilnehmer werden trotzdem jedes Jahr von den unvorhersehbaren Straßenüberquerungen der Tiere überrascht. Prinzipiell sollte dann eine Vollbremsung eingeleitet werden. Ein Ausweichmanöver sollte nur dann erfolgen, wenn dadurch ein Zusammenstoß mit dem Waldbewohner vermieden werden kann. Folgeunfallschäden, die durch das Ausweichen entstehen, sind im Zweifel nicht durch die Teilkasko abgedeckt. Diese reguliert Fahrzeugschäden durch Haarwild. Unfällen mit freilaufenden Haustieren, Kühen oder Pferden sind durch die Teilkaskoversicherung nicht abgedeckt, dies kann jedoch in speziellen Tarifen vereinbart werden.

Ein Wildunfall ist unter allen Umständen unverzüglich der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle zu melden. Angefahrene bzw. getötete Tiere dürfen auf gar keinen Fall mitgenommen werden.

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